Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung sistiert die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber. Damit wird das Wahlprozedere um drei Monate von der Sommer- in die Herbst-Session verschoben.
Wahlchancen zur Zeit fraglich
Die Sprecher der Gerichtskommission machten dafür zwei Gründe geltend. Erstens lägen ihnen noch nicht alle nötigen Informationen für eine Wahlempfehlung vor. So hätten die Kommissionsmitglieder noch keine Zeit gehabt, die Protokolle der Anhörungen in der Geschäftsprüfungskommission zu lesen.
Zudem werde die Kommission einen Zwischenbericht über die laufende Disziplinaruntersuchung gegen Lauber einverlangen. Erst dann könne sie sich ein Bild machen, ob sie Lauber zur Wiederwahl empfehlen kann.
Entscheidender dürfte der zweite Grund gewesen sein: Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE) sagte, man wolle nicht in der aktuellen überhitzten Atmosphäre eine Wahl durchführen.
Offenbar schätzten selbst Anhänger von Lauber das Risiko einer Abwahl durch die Vereinigte Bundesversammlung aktuell als zu gross ein. Vielen sitzt auch noch die Abwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler vor acht Jahren in den Knochen, der in einer ähnlichen Situation ebenfalls entgegen dem Antrag der Kommission abgewählt wurde.
Verfahren könnten Lauber Job kosten
Auch wenn die Kommission betont, der Entscheid sei kein Misstrauensvotum gegen Bundesanwalt Lauber, so wird er mit dem Entscheid doch weiter geschwächt. Die Bundesanwaltschaft wird jetzt monatelang mit sich selber beschäftigt sein.
Die beiden laufenden Verfahren könnten dem Bundesanwalt weiterhin den Job kosten. Wenn sich im Disziplinarverfahren herausstellen sollte, dass er doch gelogen hat, wäre eine Wiederwahl im Herbst noch unwahrscheinlicher als heute.
Die grösste Hypothek für Lauber sind allerdings die hängigen Ausstandsbegehren vor dem Bundesstrafgericht. Erklärt dieses Lauber und seine Ermittler im Fifa-Korruptionsfall für befangen, droht im schlimmsten Fall der ganze Prozess in sich zusammenzufallen. In diesem Szenario könnte Lauber wohl ebenfalls kaum mehr mit einer Wiederwahl rechnen.
Halt doch ein Misstrauensvotum
Michael Lauber selber hätte sich gerne in der Sommersession einer Wiederwahl gestellt. Dafür kämpfte er in den letzten Wochen und Tagen. Die Verschiebung nahm er denn auch mit einem trockenen Communiqué «zur Kenntnis». Dass die zuständige Kommission seine Wahl in der aktuellen Situation nicht für sicher hielt, ist halt doch vor allem eines: ein Misstrauensvotum gegen Bundesanwalt Michael Lauber. Affaire à suivre.