- Fünf Solothurner Gemeinden erhielten für den kommenden zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen teilweise falsche Wahlzettel.
- Der Kanton geht von einer absichtlichen Tat aus und erwägt eine Anzeige.
- Von Wahlmanipulation geht die Staatskanzlei aber nicht aus.
Am 19. November steht im Kanton Solothurn der zweite Wahlgang für den Ständerat an. Die Gemeinden sind aktuell daran, die Wahlunterlagen zu verschicken. Fünf Gemeinden erhielten allerdings falsches Wahlmaterial.
Statt nur des Wahlzettels für den Ständerat fanden die Gemeindeverantwortlichen im Material der Druckerei auch Listen der Nationalratswahlen oder Zettel zum ersten Wahlgang für den Ständerat. Die Gemeinden erhielten also alte Wahlzettel vom vergangenen 22. Oktober. Gemäss aktuellem Stand wurden 37 einzelne Listen für den Nationalrat und drei Wahlzettel für den ersten Wahlgang des Ständerats gefunden.
Es kann kein Zufall sein.
Bereits im Vorfeld des letzten Wahl- und Abstimmungssonntags vom 22. Oktober hatten einige Gemeinden falsches Material erhalten. Damals waren 190 Stimmzettel für die Abstimmungen vom vergangenen Juni aufgetaucht. Es scheint also Absicht dahinterzustecken, sagt Pascale von Roll, stellvertretende Staatsschreiberin des Kantons Solothurn: «Wir sind beim ersten Mal von einem Versehen oder einer Fahrlässigkeit ausgegangen. Bei dieser Wiederholung kann man sagen, dass es kein Zufall sein kann.»
Druckerei im Verdacht
Da es sich um veraltetes Material handle, geht Pascale von Roll nicht von Wahlmanipulation aus, sondern spricht von möglicher gezielter Unruhestiftung. «Aus unserer Sicht ist das keine Wahlmanipulation, weil die Wahlzettel nicht geeignet sind, die Wahl zu beeinflussen oder jemanden zu bevorzugen.»
Wo das falsche Abstimmungsmaterial beigemischt wurde, darüber will Pascale von Roll offiziell zwar nicht mutmassen. Ein Fehler bei einer Behindertenwerkstätte, die für verschiedene Gemeinden das Wahlmaterial verpackt, kann sie aber ausschliessen. Der Fehler sei teilweise dort entdeckt worden.
Das fehlerhafte Wahlmaterial sei bereits inkorrekt versandt worden. Damit bleibt nur der Schluss, dass das Material in der zuständigen Druckerei falsch zusammengestellt worden sei. «So viel, wie wir bisher wissen, lässt sich das vermuten», bestätigt von Roll.
Gemeinden sollen aufmerksam sein
Die Staatskanzlei klärt nun ab, ob es Sinn ergibt, Strafanzeige zu erstatten. Ausserdem überlege sich die Staatskanzlei privatrechtliche Schritte gegen die Druckerei, welche die Wahlunterlagen für den Kanton druckt, sagt von Roll weiter.
Die Staatskanzlei hat die Gemeinden auf diese Vorfälle aufmerksam gemacht und ruft sie dazu auf, beim Verpacken besonders aufmerksam zu sein. Sollte ein Stimmbürger oder eine Stimmbürgerin trotzdem einen falschen Wahlzettel im Stimmcouvert haben, soll er oder sie sich bei der Gemeinde oder der Staatskanzlei melden.