Am 15. März 2020 fanden im Kanton Thurgau Regierungs- und Grossratswahlen statt. Bei den Wahlen ins Parlament soll der ehemalige Stadtschreiber Wahlzettel manipuliert und so das Ergebnis verfälscht haben.
Das Thurgauer Obergericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Stadtschreiber nach den Wahlen rund 100 unveränderte Wahlzettel der GLP verschwinden liess und diese durch SVP-Zettel ersetzte. So habe er Fehler bei der Auszählung vertuschen wollen, urteilte bereits das Bezirksgericht. Der Mann wurde wegen qualifizierter Wahlfälschung schuldig gesprochen.
Ex-Stadtschreiber wollte Freispruch
Die Anklage stützte sich auf Indizien ab. Der Mann bestritt die Vorwürfe stets. Er hat das Urteil bis vor Bundesgericht weitergezogen und einen Freispruch verlangt.
Das oberste Schweizer Gericht kommt nun zum Schluss, der damalige Stadtschreiber und Leiter des Wahlsekretariats, habe in seiner Beschwerde nichts vorgebracht, «was die Beweiswürdigung als willkürlich ausweisen würde.»
Das Thurgauer Obergericht habe auch den Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) nicht verletzt. Die Argumentation der Vorinstanz sei schlüssig und überzeugend. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Wahlmanipulation mit Auswirkungen
Durch die Wahlmanipulation hatte die SVP im Bezirk Frauenfeld zuerst einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der GLP geholt. Die GLP wurde stutzig, ihr schien das Resultat wenig plausibel. Anhand statistischer Berechnungen hatte die Partei festgestellt, dass das Ergebnis nicht stimmen konnte.
Auf Drängen der Grünliberalen wurde die Wahl genauer unter die Lupe genommen und eine Strafuntersuchung eröffnet. Der Thurgauer Grosse Rat korrigierte, vier Monate nach den Wahlen, die Sitzverteilung.