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Keine Schweizer Teilnahme an Nato-Übungen zum Bündnisfall
Aus Echo der Zeit vom 13.06.2024. Bild: Keystone/Marcus Bradt
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Wegen Krieg in Ukraine Die Schweiz rückt immer näher an die Nato

Verteidigungsministerin Viola Amherd und Armeechef Thomas Süssli wollen die Schweiz immer näher an das westliche Verteidigungsbündnis Nato heranführen. Selbst bisherige Tabus könnten fallen.

In der Vergangenheit hat sich die Zusammenarbeit der neutralen Schweiz mit der Nato auf friedensunterstützende Operationen konzentriert. Seit 1996 beteiligt sie sich an der «Partnerschaft für den Frieden», seit 1999 ist sie Teil der «Kosovo Force» (KFOR), die von der Nato geführt wird.

Darüber hinaus nimmt die Schweiz jedes Jahr an rund sieben Übungen der Nato teil – aktiv oder als Beobachterin. Die Partnerschaft mit der Nato sei aber «nicht auf die Verteidigung ausgerichtet», hat der Bundesrat bislang festgehalten.

«Engere und bessere» Zusammenarbeit

Doch der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 hat alles verändert. Bereits im Mai 2022 vereinbaren Verteidigungsministerin Viola Amherd und Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg bei einem Treffen am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos, «enger und besser» zusammenzuarbeiten.

Im September 2022 spricht der Bundesrat im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 erstmals von «Ausbaumöglichkeiten»: «Eine Beteiligung an Übungen zur gemeinsamen Verteidigung könnte im Einzelfall geprüft werden», die Schweiz könnte «auf bisherige, selbst gewählte Beschränkungen verzichten», stellt er fest.

Im März 2023 nimmt mit Amherd zum ersten Mal ein Mitglied des Schweizer Bundesrats in Brüssel an einer Sitzung der Nato teil. Generalsekretär Stoltenberg gibt in einem Interview preis, dass die Schweiz mit der Bitte an die Nato herangetreten sei, an «mehreren Übungen» teilnehmen zu können.

Die Frage nach dem Schweizer Beitrag

Die Nato zeigt sich reserviert. «Mehrere Verbündete haben Vorbehalte, weil die Schweiz ihnen nicht erlaubt hat, Munition an die Ukraine weiterzugeben», erklärte Stoltenberg. Die Nato habe ihr klargemacht, dass die Schweiz «zur europäischen Sicherheit beitragen soll», sagte Amherd nach dem Treffen.

Ob es eine Artikel-5- oder eine allgemeine Übung ist, macht nicht so einen grossen Unterschied.
Autor: Thomas Süssli Chef der Armee

Für Armeechef Thomas Süssli ist fortan selbst eine Teilnahme an Übungen nach Artikel 5 des Nato-Vertrags, in denen die gemeinsame Verteidigung eines angegriffenen Nato-Mitglieds simuliert wird, kein Tabu mehr. «Ob es jetzt eine Artikel-5- oder eine allgemeine Übung ist, macht für uns nicht so einen grossen Unterschied», erklärte er gegenüber SRF.

Ende Januar 2024 wird der Bundesrat im Bericht zur «Verteidigungsfähigkeit und Kooperation» konkret. «In jedem Fall ist die Intensivierung von Übungen zu fördern», gibt er bekannt, und zwar «über die gesamte Bandbreite der Fähigkeiten». Was er in der Vergangenheit ausgeschlossen hat, wird nun zum Ziel: die «Teilnahme an Übungen zur gemeinsamen Verteidigung». Dies müsste «allerdings von der Nato im Einzelfall genehmigt werden» und sei daher «keineswegs garantiert».

Schweizer Armee soll Nato-Bündnisfall nicht trainieren

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Der Nationalrat will Übungen der Schweizer Armee mit dem westlichen Verteidigungsbündnis Nato strenger regeln. Konkret soll die Schweizer Armee nicht mehr an Nato-Übungen teilnehmen dürfen, bei denen der Bündnisfall simuliert wird. Dies tritt ein, wenn ein Nato-Staat angegriffen wird.

Die grosse Kammer hat einer Motion ihrer Sicherheitskommission mit dieser Forderung mit 118 zu 69 Stimmen bei drei Enthaltungen zugestimmt. Es sei weder sinnvoll noch nötig, dass die Schweiz an Nato-Übungen teilnehme, sagte SP-Nationalrat Fabian Molina. Zudem müsste die Schweizer Neutralität geklärt werden.

Bundesrätin Viola Amherd argumentierte vergeblich, dass die Schweizer Armee angesichts der verschlechterten Sicherheitslage die Zusammenarbeit stärken müsse. Zudem sollte die Tür für eine engere Zusammenarbeit mit der Nato nicht vorzeitig geschlossen werden.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Sagt auch der Ständerat Ja zu diesem Vorstoss, muss der Bundesrat die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen anpassen.

Um mit Milizformationen an solchen Übungen teilnehmen zu können, müssten zudem zuerst die Rechtsgrundlagen in der Schweiz angepasst werden.

Echo der Zeit, 13.06.2024, 18 Uhr;kesm

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