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Der Kanton Zürich will definitiv vorwärtsmachen mit der Windenergie (Symbolbild)
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 02.07.2024. Bild: Keystone / DPA / Marcus Brandt
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Windräder im Kanton Zürich Windräder soll es vor allem in der Region Winterthur geben

Der Zürcher Regierungsrat hat die 20 geeignetsten Gebiete im Kanton festgelegt. Widerstand ist vorprogrammiert.

Für viele ein emotionales Thema mit Sturm und Gegenwind: Windräder und Windparks: Der Zürcher Regierungsrat hat am Dienstag die 20 geeignetsten Gebiete im Kanton kommuniziert.

Die meisten davon befinden sich im Norden des Kantons, in der Region Winterthur. Elf der 20 befinden sich im Weinland und um Winterthur. Vier Standorte sind im Knonauer Amt und drei im Zürcher Oberland.

Dazu kommen Wädenswil am linken Zürichseeufer sowie Wasterkingen und Hüntwangen als Unterländer Standort, wie der zuständige Regierungsrat und Baudirektor Martin Neukom (Grüne) am Dienstag anlässlich einer Medienkonferenz bekannt gab.

«Keine politische Auswahl»

Überprüft wurden insgesamt 52 mögliche Standorte. Deren 20 wurden nun von der Zürcher Kantonsregierung als sehr gut geeignet eingestuft. Folglich sollen sie als Windenergie-Eignungsgebiete im Richtplan eingetragen werden.

Windpark im Abendrot.
Legende: Ein emotionales Thema: Was die einen begrüssen, lehnen andere ab. (Symbolbild) Keystone / APA / Robert Jäger

15 weitere Gebiete gelten als gut geeignet, werden aber vorerst nicht eingetragen. Die restlichen Standorte schliesst der Kanton aus. So fallen etwa die Standorte auf dem Bachtel oder dem Pfannenstiel weg. Der Grund hier: Die Windanlagen und die Aviatik würden sich in die Quere kommen.

Martin Neukom betonte, dass sachliche Kriterien den Ausschlag gegeben hätten: «Das ist keine politische Auswahl.» Die Zürcher Regierung will jetzt vorwärtsmachen. Hierfür schlägt der Regierungsrat ein neues Vernehmlassungsverfahren vor.

Gemeinden könnten übersteuert werden

Einige Schritte im langwierigen Verfahren könnten weggelassen und Entscheide der Gemeinden teilweise übersteuert werden. Der Kanton Zürich will in Sachen Energie weniger vom Ausland abhängig und nachhaltiger sein. Damit lässt sich der Wunsch begründen, rascher vorwärtszumachen. Andere Kantone haben bereits Windparks.

Betroffene Zürcher Gemeinden könntenaber weiterhin gegen den Richtplaneintrag ans Bundesgericht gelangen. Danach wäre nur noch die kantonale Plangenehmigung an Verwaltungsgericht und Bundesgericht anfechtbar.

Der vorherige Schritt ans Baurekursgericht würde wegfallen, ebenso dürfte die Baubewilligung nicht mehr angefochten werden. Neukoms Ziel ist es, Verfahren wie in Deutschland nach gut sechs Jahren abzuschliessen. Als negative Beispiel nannte er Verfahren für Windparks in der Schweiz, die 16 und 23 Jahre dauerten.

Kritik von SVP und FDP

Bereits gibt es Opposition, vornehmlich aus dem bürgerlichen Lager. So kritisierten SVP und FDP noch am Dienstag, dass die Gemeinden zu wenig einbezogen würden.

Die SVP fordert ihrerseits, dass Windanlagen nur mit Bewilligung der Gemeinde gebaut werden sollen. Aus dem linken Lager erhielten die Pläne der Regierung primär Lob: SP und Grüne begrüssten die Stossrichtung des Vorhabens.

Doch die Zürcher Regierung will auch die betroffene Bevölkerung anhören. Diesen Sommer sind Informationsveranstaltungen im Weinland, Oberland und Knonauer Amt angesetzt.

So geht es nun weiter

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Weiter geht es mit der öffentlichen Auflage des Richtplans bis Oktober 2024. Nach der Auswertung geht die Vorlage in den Zürcher Kantonsrat.

Die Baudirektion rechnet mit dem Planungsstart der Projekte ab 2027. Auch die Gesetzesänderung zu den Verfahren muss noch in den Kantonsrat. Gegen die Gesetzesänderung könnte das Referendum ergriffen werden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 2.7.2024, 12:03 Uhr ; 

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