Auf einer der letzten grünen Wiesen im Zentrum von Prilly grasen Kühe. Einige Nussbäume stehen auf der drei Fussballfelder grossen Parzelle. Dieses Grundstück wollten drei Immobilienfirmen für ein gemeinsames Projekt für 62 Millionen Franken kaufen.
Nun geht das Grundstück für diesen Preis an die Gemeinde. Philippe Schroff, Präsident der lokalen FDP, ist überzeugt: «Das geht zu weit. Die Stadt kann sich diese 62 Millionen ganz bestimmt nicht leisten.»
Ähnlich sieht das die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat. Sie will das Grundstück der grossen Wohnbaugenossenschaft SCHL aus dem benachbarten Lausanne weiterverkaufen. Oberstes Ziel der Gemeinde war es, preisgünstige Wohnungen zu schaffen. Der Kauf wäre für die Gemeinde allein aber ein zu grosses Risiko gewesen.
Deshalb organisierte sie innerhalb der Frist von 40 Tagen, in denen eine Gemeinde ein Vorkaufsrecht nutzen kann, einen Abnehmer. Erst durch das Manöver des sofortigen Wiederverkaufs an die Genossenschaft wurde es für Prilly möglich, das Grundstück zu kaufen.
Für den FDP-Präsidenten ist es unverständlich, dass die Stadt eingreift, um ausschliesslich günstige Wohnungen zu schaffen. Zumal die privaten Käufer verpflichtet gewesen wären, bis zu 15 Prozent gemeinnützige Wohnungen auf dem Grundstück zu bauen.
Maurizio Mattia ist im Gemeinderat von Prilly zuständig für das Projekt. Man habe dieses unbebaute Grundstück aus dem spekulativen Immobilienmarkt herausnehmen müssen, sagt der Grünen-Politiker: «Wir müssen der Mittelklasse bezahlbaren Wohnraum anbieten.»
Die Frage des Vorkaufsrechts spaltet die Gemeinde. Die bürgerlichen Parteien verliessen im Gemeindeparlament sogar den Saal, um eine entscheidende Abstimmung zu verhindern – vergeblich.
Die FDP hat Rekurs bei der Waadtländer Regierung eingereicht, weil sie das Vorgehen nicht für gesetzeskonform hält. Auch die unterlegenen Immobilienfirmen können den Entscheid noch vor Gericht anfechten. Sie nehmen wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung.
Ich habe Angst vor Vetterliwirtschaft, wenn dieses Vorgehen akzeptiert wird.
Olivier Feller, FDP-Nationalrat und Direktor des Waadtländer Hauseigentümerverbands, hingegen sagt: «Ich habe Angst, dass eine Vetterliwirtschaft entsteht, wenn dieses Vorgehen akzeptiert wird. Die Gemeinden wählen dann ihre besten Freunde und diese können auf einem Grundstück Wohnungen bauen. Dann gibt es keinen Wettbewerb mehr und keine Gleichstellung zwischen den verschiedenen Immobilienakteuren.»
Vorkaufsrecht an Bedingungen geknüpft
Das Vorkaufsrecht kann nur angewandt werden, wenn in einer Gemeinde nur noch wenige Wohnungen leer stehen. Zudem muss die Gemeinde innert 40 Tagen entscheiden, ob sie zuschlägt. Diese Hürden haben dazu beigetragen, dass das Vorkaufsrecht bisher wenig angewandt wurde.
Für Philippe Thalmann, Professor für Wohn- und Immobilienökonomie an der ETH Lausanne, hat das Vorkaufsrecht Grenzen: «Dieses gibt die Möglichkeit, das Land zu kaufen. Aber am Schluss kann sich das nur eine reiche Gemeinde leisten. Oder ein gemeinnütziger Bauträger, der gross genug ist, damit er für so ein Einzelprojekt am Anfang die Miete etwas unter die Kosten drücken kann.»
Anders gesagt: Wer so teuer ein Grundstück kauft, muss es verkraften können, erstmal Millionen Franken zu verlieren, wenn er nur gemeinnützigen Wohnungsbau betreiben will.