- In den letzten zehn Monaten sind im Wallis 22 Wölfe unterwegs gewesen, 16 von ihnen wurden neu entdeckt.
- Sie rissen über 300 Nutztiere, zeigt das Wolfsmonitoring.
- Der Schaden belief sich auf rund 114'000 Franken.
Im Wallis waren zwischen Januar und Ende Oktober 22 Wölfe unterwegs, das haben DNA-Analysen gezeigt. Zu den bisher bekannten Wölfen kamen sieben Wölfinnen und neun Wölfe neu dazu.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere im Wallis bestätigte ein Rudel mit mindestens vier Wolfswelpen im Chablais-Gebiet und ein weiteres Rudel mit mindestens zwei Jungtieren im Zentralwallis. Die Welpen entdeckten sie mit Fotofallen, sie konnten sie noch nicht formell mittels DNA identifizieren.
Aktuell leben im Wallis laut der kantonalen Dienststelle zwei bestätigte Wolfsrudel sowie zwei Wolfspaare, die regelmässig im Val'Entremont und im Val de Bagnes beobachtet werden.
Die Wölfe rissen zwischen Januar und Ende Oktober über 300 Nutztiere – ausschliesslich Schafe und Ziegen, sagt Yvon Crettenand von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere.
Die meisten Nutztiere, 220, wurden im Mittel- und Unterwallis gerissen – 172 von ihnen in den Alpen, 48 auf Frühjahrs- und Herbstweiden. Im Oberwallis wurden 82 Tiere gerissen.
Schaden von fast 114'000 Franken
Von den gerissenen Tieren befanden sich gemäss der Beurteilung der Herdenschutzfachstelle 65 Nutztiere in geschützten, 52 in nicht-schützbaren und 185 in ungeschützten Situationen.
Auf die Frage, wie denn auch Tiere gerissen werden konnten, die geschützt waren, sagt Christine Cavalera von der zuständigen Stelle für Herdenschutz, dass sich der Wolf den Massnahmen anpassen könne. Solche Massnahmen sind beispielsweise Zäune, Schutzhunde oder Nachtpärke. «Der Wolf beobachtet die Situation und findet einen Weg, die Massnahmen zu umgehen», sagt Cavalera. Er habe zum Beispiel keine Angst mehr von Menschen.
Der bisher beurteilte Schaden der Nutztier-Risse, inklusive der angefallenen Tierarztkosten, belaufe sich auf 113'624 Franken. Der Bund beteiligt sich laut Mitteilung mit 80 Prozent am Umfang des ausbezahlten Schadens.