- Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat gegen die BLS und die Luzerner Verkehrsbetriebe (VBL) Strafanzeige eingereicht.
- Sie hätten Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erwirkt, teilt das BAV mit.
- Die Beschuldigten betonen mit Bezug auf Gutachten, dass es zu keinen persönlichen Bereicherungen gekommen sei.
Als Tatbestand stehe in beiden Fällen Betrug im Vordergrund, schreibt das BAV in einer Mitteilung. Im Rahmen der Aufsichtspflicht habe man daher Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften der Kantone Bern und Luzern eingereicht. Diese richten sich gegen Unbekannt.
Zudem fordern Bund und Kantone die überhöhten Subventionsbezüge samt Strafzinsen zurück. Entsprechende Vereinbarungen seien unter Federführung der Kantone in Erarbeitung, schreibt das BAV. Weiter habe das Amt die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde gebeten, zu prüfen, ob die Revisionsstellen der BLS und der VBL ihre Pflichten in den vergangenen Jahren genügend wahrgenommen haben.
Zu hohe Abgeltungen kassiert
Im Februar war bekannt geworden, dass die BLS Verkäufe von Halbtax-Abos im Libero-Verbund über mehrere Jahre nicht budgetiert hatte. Dadurch erhielt das Unternehmen in der Folge zu hohe Abgeltungen von Bund und Kantonen für den regionalen Personenverkehr. Das Bahnunternehmen musste dem BAV 43.6 Millionen Franken an Subventionen zurückzahlen. Als Konsequenz trat BLS-Chef Bernard Guillelmon im September zurück.
Den VBL wirft das BAV vor, von 2010 bis 2017 im subventionierten ÖV Gewinne erzielt und diese gegenüber den Bestellern nicht ausgewiesen zu haben. Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) als Hauptbesteller der ÖV-Leistungen forderte 2019 insgesamt 16 Millionen Franken zurück. Auch der VVL teilte mit, er werde in Abstimmung mit dem BAV Anzeige einreichen.
Vergangenen Freitag stellte die Stadt Luzern einen externen Untersuchungsbericht vor, der zum Schluss kam, dass sich die VBL-Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Holding-Struktur nicht korrekt verhalten hatten. Der Verwaltungsrat trat daraufhin zurück.
Sowohl BLS als auch VBL betonen mit Bezug auf Gutachten, dass es zu keinen persönlichen Bereicherungen gekommen sei. Die VBL teilen auf Anfrage mit, sie begrüssten eine Strafuntersuchung, da damit die Rechtslage geklärt werden könne. Die Rücktritte der Verwaltungsräte änderten nichts daran, dass sie sich als Privatpersonen der Strafuntersuchung stellten.
Beschuldigte wollen kooperieren
VBL und BLS versprechen beide, dass sie volle Transparenz gewähren und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden unterstützen werden. Die BLS bedauert indes, dass es überhaupt zu einer Anzeige gekommen sei, da eine externe Untersuchung keine Hinweise für strafrechtlich relevante Sachverhalte gezeigt habe.
Aus dem Untersuchungsbericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde, ging hervor, dass die mit den Ertragsschätzungen beauftragte Abteilung seit 2013 von nicht eingerechneten Halbtax-Erlösen gewusst zu haben schien. Dass man zur Sanierung der Pensionskasse systematisch zu hohe Kosten und zu tiefe Erlöse eingeplant habe, wie es im Bericht vermutet wird, weist die BLS zurück.