Zum Inhalt springen

Zu laxe Strafpraxis? 100 Franken Busse für eine gequälte Katze

Nicht alle Kantone sind bei der Verfolgung von Tierschutz-Vergehen gleich konsequent. Tierschützer bemängeln zudem milde Strafen.

Jedes zweite Tierschutz-Verfahren betrifft Tiere, die bei den Leuten im Haushalt leben. Wenn sich die Behörden mit der Haltung der Heimtiere befassen, dann geht es meistens darum, dass die Tiere massiv vernachlässigt werden, wie Bianca Körner von der Stiftung «für das Tier im Recht» an einer Medienkonferenz in Zürich erklärte. «In diesem Jahr haben wir viele krasse Fälle bei Katzen gehabt. Hunde sind sichtbarer, man muss mit ihnen spazieren gehen. Fälle bei Katzen fallen spät auf und sind dann oft sehr schwerwiegend.»

Auch viele Straftaten an Nutztieren

Jeder dritte Fall betrifft die schlechte Haltung von Rindern, Schafen und anderen Nutztieren – der Anteil dieser Fälle hat im letzten Jahr zugenommen. Das könnte gemäss den Tierschützern mit dem besonders schweren Fall im thurgauischen Hefenhofen zu tun haben, der 2017 schweizweit Schlagzeilen machte. Viele Kantone hätten deswegen zusätzliche Massnahmen zur Bewältigung von Tierschutzfällen getroffen.

Armeeangehörige und ein Pferd
Legende: Ein gerettetes Jungtier aus der Pferdezucht Hefenhofen: Alle 250 Tiere wurden weggebracht, viele abgemagert und krank. Zuvor war auf dem Hof ein Dutzend Pferde verendet. Keystone

Manche Kantone, beispielsweise Bern, Zürich oder Aargau, seien hier schon deutlich weiter, weil sie bereits seit einigen Jahren über spezielle Vollzugsstrukturen für Tierschutzfälle verfügten: «Beispielsweise über Parteirechte, so dass die Veterinärbehörden die tierlichen Interessen in den Strafverfahren wahrnehmen können. Oder spezielle Fachabteilungen in Polizeibehörden.» Im Kanton St. Gallen sei etwa ein spezialisierter Staatsanwalt für Tierdelikte zuständig, sagt Körner.

Solche Strukturen seien wichtig, damit Tierschutz-Delikte nicht bagatellisiert würden. Denn dies sei immer noch häufig der Fall, fügt Nora Flückiger an, die bei der Stiftung «für das Tier im Recht» Expertin für die Tierschutz-Strafpraxis ist. Viele Beschuldigte kämen gar nie vor Gericht, sondern würden lediglich im Strafbefehlsverfahren gebüsst.

Eine Gefängnisstrafe ist äusserst selten

Ausserdem werde der mögliche Strafrahmen selten ausgenutzt. Gefängnisstrafen gebe es praktisch nie und die Geldstrafen und Bussen seien selten schmerzhaft: «Wir haben einen Fall aus dem Kanton Zürich, in dem eine völlig verfilzte Katze mit Entzündungen an den Krallen und im Mundraum sichergestellt wurde. Das Tier musste letztlich eingeschläfert werden. Die Busse betrug 100 Franken.»

Damit die kantonalen Behörden solche Tierquälereien ernster nehmen, hat die Tierschutz-Organisation zusammen mit den Kantonspolizeien Zürich und Bern ein neues Online-Ausbildungs-Tool entwickelt. Mit diesem sollen Polizistinnen und Polizisten stärker auf das Thema Tierschutz sensibilisiert werden.

Meistgelesene Artikel