- In der Schweiz gibt es nach Ansicht des Bundesrats zu viele Männer, die Zivildienst statt Militärdienst leisten.
- Darum will er die Zulassung für den Zivildienst erschweren, wie der Bundesrat mitgeteilt hat.
- Insgesamt schickt der Bundesrat sechs Massnahmen dazu in die Vernehmlassung.
Erstens sollen Gesuchstellende mit einer abgeschlossenen Rekrutenschule neu minimal 150 Zivildiensttage leisten müssen. Der Faktor 1.5 bei der Berechnung der Diensttage soll dabei zweitens auch für Unteroffiziere und Offiziere der Schweizer Armee gelten, die in den Zivildienst wechseln wollen. Die seit 2009 geltende Tatbeweislösung ohne Beurteilung des Gewissenskonflikts werde dabei nicht infrage gestellt, so der Bundesrat. Die Anforderungen würden aber für Personen erhöht, die bereits einen beträchtlichen Teil ihres Militärdienstes geleistet haben.
Drittens sollen gemäss der Vorlage im Zivildienst keine Einsätze geleistet werden dürfen, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärstudium erfordern.
Angehörige der Armee, die keine Restdiensttage mehr aufweisen, sollen viertens nicht mehr für den Zivildienst zugelassen werden. Damit soll laut dem Bundesrat verhindert werden, dass sie sich einen Vorteil verschaffen könnten, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt.
Fünftens soll eine jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung zum Zivildienst eingeführt werden.
Den sogenannten «langen Einsatz» sollen zum Zivildienst Zugelassene sechstens spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen müssen, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wurde.
Langjährige Debatte wird fortgeführt
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen waren bereits Teil einer Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes, die in der Schlussabstimmung in der Sommersession 2020 vom Nationalrat mit 103 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt worden war.
Umstrittenster Punkt der Vorlage war damals die einjährige Wartefrist für Armeeangehörige, die zum Zivildienst wechseln wollen. Während der Wartezeit hätten die Gesuchstellenden zudem weiterhin Militärdienst leisten müssen.
National- und Ständerat nahmen dann in der Herbstsession 2022 und der Frühlingssession 2023 eine Motion der SVP-Fraktion mit dem Titel «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken» an. Die Räte folgten damit dem Antrag des Bundesrates auf Annahme. Am Freitag hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage eröffnet. Diese dauert bis am 11. Juni 2024.
Andere Gründe als Gewissenskonflikte
Die Zulassungen zum Zivildienst verharren seit 2009 in absoluten Zahlen auf hohem Niveau. Im vergangenen Jahr sind 6'754 Personen zum Zivildienst zugelassen worden, wie Zahlen des Bundesamts für Zivilschutz zeigen. Das entspricht einer Zunahme von 1.8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bundesrat erachtet die Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere die Anzahl Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee als problematisch.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werde Zulassungsgesuchen entgegengewirkt, die wesentlich durch andere Gründe als Gewissenskonflikte motiviert seien, teilte der Bundesrat mit. Im Ergebnis soll die Zahl der Zulassungen für den Zivildienst insbesondere von Armeeangehörigen nach einer bestandenen Rekrutenschule sinken.