Nun wird er doch verurteilt. Ein heute 25-jähriger Student war zuletzt vor Bundesgericht freigesprochen worden. Vor sechs Jahren hatte er während des Geschlechtsverkehrs heimlich das Kondom abgestreift, obwohl die Frau damit nicht einverstanden war und sie geschützten Sex vereinbart hatten.
Lücke im Schweizer Gesetz
Das Bundesgericht kam in seinem Urteil im letzten Jahr zum selben Schluss wie zuvor bereits das Bezirksgericht Bülach und das Zürcher Obergericht. Der Mann könne nicht der Schändung schuldig gesprochen werden, wie dies die Anklage forderte. Eine Schändung bezeichne nämlich den sexuellen Missbrauch von wehrlosen Personen, wie zum Beispiel von Schlafenden.
Beim vorliegenden Fall sei die Frau aber vielmehr getäuscht worden. In der Schweiz bestehe in solchen Fällen eine Gesetzeslücke, stellte das Bundesgericht klar. Den Zürcher Fall wies das Bundesgericht ans Zürcher Obergericht zurück. Dieses hat sich erneut mit dem Fall beschäftigt und den Studenten nun wegen sexueller Belästigung verurteilt. Anders als bei einer Schändung sieht das Strafgesetz bei einer sexuellen Belästigung keine Freiheitsstrafe, sondern allenfalls eine Busse vor.
Das Parlament hat reagiert
Im konkreten Fall muss der Mann 2500 Franken bezahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann wiederum ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Auch im Parlament war das sogenannte Stealthing, also das heimliche Abziehen des Kondoms, zuletzt Thema – bei der Revision des Sexualstrafrechts. National- und Ständerat waren sich dabei einig, dass dieses neu unter den Tatbestand der Vergewaltigung fallen soll. Das revidierte Sexualstrafrecht wurde im Frühling vom Parlament verabschiedet.