- Der geplante Windpark auf dem Grenchenberg im Kanton Solothurn darf höchstens vier statt sechs Windturbinen umfassen, dies hat das Bundesgericht entschieden.
- Die Redimensionierung um zwei Windturbinen begründet das höchste Gericht mit dem Vogelschutz. In der Nähe des Windparks befände sich der Brutplatz eines Wanderfalkenpaares, zu diesem gelte es einen Abstand von mindestens 1000 Metern einzuhalten.
- Der Entscheid des Bundesgerichtes fiel knapp aus: Drei Richter sprachen sich für eine Verkleinerung aus, zwei wollten das Projekt wie geplant gutheissen.
- Ob die städtischen Werke Grenchen (SWG) das Projekt trotz der angeordneten Redimensionierung weiterverfolgen, ist noch offen.
Seit über zehn Jahren wird schon um den Windpark auf dem Grenchenberg im Kanton Solothurn gestritten, nun hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil gefällt. An einer seltenen öffentlichen Sitzung hat das höchste Gericht die Beschwerde von zwei Vogelschutzorganisationen teilweise gutgeheissen und angeordnet, dass der geplante Windpark verkleinert werden muss. Statt sechs dürfen höchstens vier Windturbinen gebaut werden. Hauptgrund dafür ist der Schutz eines Paares Wanderfalken, das jeweils in der Nähe brütet. Der Entscheid fiel allerdings mit 3:2 Stimmen knapp aus.
Zwar müsse der Anteil erneuerbarer Energien in der Schweiz ausgebaut werden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichtes, diesem Ziel komme vor dem Hintergrund des Klimawandels eine herausragende Bedeutung zu. Allerdings geniesse auch der Erhalt der Biodiversität eine hohe Priorität. Dem Schutz bedrohter Arten wie den Wanderfalken komme somit auch nationales Interesse zu.
Mit seinem Entscheid widerspricht das Bundesgericht dem Solothurner Verwaltungsgericht. Dieses hatte den Windpark noch wie geplant bewilligt bzw. das öffentliche Interesse an den Windkraftanlagen höher gewichtet als den Vogelschutz.
Zukunft des Windparks nach Urteil ungewiss
In einer Stellungnahme zeigt sich die Beschwerdeführerin Birdlife Schweiz zufrieden mit dem Urteil. Man dürfe das Problem des Klimawandels nicht auf Kosten der Biodiversität lösen, schreibt der Verband, der sich grundsätzlich für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausspricht.
Das Energieversorgungsunternehmen der Stadt Grenchen, welches den Windpark realisieren möchte, schreibt in einer Stellungnahme, man nehme das Urteil zur Kenntnis. Nun müsse man zuerst analysieren, was der Verzicht auf zwei Anlagen für das Gesamtprojekt bedeute, bevor man über das weitere Vorgehen entscheide.
Mit den ursprünglich geplanten sechs Windkraftanlagen auf dem Grenchenberg hätten laut Projekt jährlich rund 30 Gigawattstunden Strom produziert werden können, das entspricht ungefähr zwei Dritteln des Energieverbrauchs der Stadt Grenchen.