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Schweizer Börse bleibt das Handeln mit eigenen Aktien
Aus HeuteMorgen vom 01.12.2018.
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Börsenäquivalenz Wirtschaft atmet auf

Aufatmen am Freitag in der Schweizer Wirtschaft: Die Notmassnahmen des Bundesrates im Aktienhandel würden das Überleben der Schweizer Börse sichern – auch wenn die EU ihren Börsenhändlern die Arbeit in der Schweiz erschweren sollte.

Grosse Erleichterung ist bei der Schweizer Börsenorganisation SIX zu spüren. Auch die Schweizerische Bankiervereinigung und die Swissholdings, Vertreterin grosser Industrie- und Dienstleistungsfirmen, sehen darin einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Alle hoffen, dass die EU doch noch einlenkt

Alle hoffen zwar, dass die Europäische Union noch einlenkt, doch: Mit dem Entscheid, den der Bundesrat am Freitag getroffen habe, sei zumindest ein Teil des möglichen Schadens abgewendet.

Der Bundesrat schreibt in der Verordnung vor, dass Schweizer Aktien ab dem

1. Januar nächsten Jahres im Prinzip nur noch an der Schweizer Börse gehandelt werden dürfen – ausser ein anderes Land erlaubt allen Handelsteilnehmern den Handel mit allen Aktien in der Schweiz. Genau dies aber verbietet die EU ihren Aktienhändlern, wenn sie die sogenannte Börsenäquivalenz nicht gewährt.

Schweizer Börse verliert nicht vollständig ihre Bedeutung

Mit dem nun eingeführten Notrecht bleibt der Schweizer Börse aber mindestens der Handel mit den eigenen Aktien. Sie verliert damit international ihre Bedeutung nicht vollständig. SIX ist allerdings auch froh, dass der Bundesrat das drei Jahre gültige Notrecht so ausgestaltet hat, dass der Handel von Schweizer Aktien an einzelnen ausländischen Börsen wieder einfach zugelassen werden könnte, sollte die EU doch noch einlenken.

Dann könnte die Finanzmarktaufsicht ohne grossen Aufwand auch EU-Handelsplätze wieder anerkennen – und ihnen den Handel mit Schweizer Aktien gestatten.

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