Landauf landab kämpfen Unternehmen reihenweise ums nackte Überleben: Restaurants, Läden, Fitnesscenter oder Kulturbetriebe sind behördlich geschlossen, müssen aber dennoch Fixkosten bezahlen, etwa für Miete oder Versicherungen. Doch welche Finanzhilfen können notleidende Unternehmen anzapfen?
Covid-19-Kreditprogramm (Covid-Solidarbürgschaften): Die Covid-19-Kredite wurden während des ersten Shutdowns im Frühling von Bund, Nationalbank und Geschäftsbanken gemeinsam ins Leben gerufen. Unternehmen konnten von Ende März bis Ende Juli 2020 bei einer Bank einen Covid-19-Kredit beziehen. Das Verfahren war unkompliziert, die Auszahlung erfolgte rasch. Dies war möglich, weil der Bund ganz oder grossmehrheitlich solidarisch für die Kredite bürgt, und weil die Nationalbank im Hintergrund die Geschäftsbanken mit der für die Covid-19-Kredite notwendigen Liquidität versorgte. Dieses Programm ist abgeschlossen: Laut Bund wurden 137'567 Kredite im Gesamtwert von gut 17 Milliarden Franken vergeben.
Neuauflage des Covid-19-Kreditprogramms: Der Bund bereitet eine Neuauflage des Covid-19-Programms vom letzten Frühling vor. Oft ist auch von «Covid-Solidarbürgschaften» die Rede, weil der Bund analog zum Frühling für Firmenkredite ganz oder teilweise bürgen würde. Der Bund bereitet die Neuauflage für den Fall vor, dass sich der Kreditmarkt verschlechtert, wenn also Banken den Firmen kaum noch Kredite gewähren. Im Fokus stünden KMU, die in der ersten Welle keinen Covid-19-Kredit bekommen haben. Vorläufig setzt der Bund bei seinen Finanzhilfen für Unternehmen in Schieflage aber auf das Härtefall-Programm.
Härtefall-Programm: Das Härtefall-Programm haben die Behörden während der zweiten Welle lanciert. Insgesamt sind inzwischen bis zu 5 Milliarden Franken von Bund und Kantonen dafür vorgesehen, eine Aufstockung wird erwogen. Geld aus diesem Topf können Unternehmen beantragen, die als «Härtefall» gelten: Das sind zum Beispiel Unternehmen, die seit mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen sind (beispielsweise Restaurants), oder deren Umsatz innert 12 Monaten um mindestens 40 Prozent eingebrochen ist. Über die Auszahlung entscheiden die Kantone, wobei sich die Vergabekriterien teilweise unterscheiden können.
À-fonds-perdu-Beiträge: Im Rahmen des Härtefall-Programms können die Kantone (mitfinanziert vom Bund) nicht nur Kredite an Unternehmen vergeben, sondern auch à-fonds-perdu-Beiträge: Letztere müssen die ums Überleben kämpfenden Unternehmen nicht zurückzahlen. Das ist ein zentraler Unterschied zum Covid-19-Kreditprogramm vom Frühling 2020.
Überbrückungskredite: Einige Banken (zum Beispiel die Zürcher und die Glarner Kantonalbank) haben um den Jahreswechsel herum eigene Coronakredite lanciert: Sie wollen damit notleidende Unternehmen unterstützen, bis diese Härtefall-Gelder ihres Kantons ausbezahlt bekommen. Sie tragen bei diesen Überbrückungskrediten das Ausfallrisiko selber. Das tun sie nicht ganz uneigennützig, ist es doch in ihrem ureigenen Interesse, dass gerade ihre eigenen Firmenkunden die Coronakrise überleben, um anschliessend wieder durchstarten zu können.