Arbeitslose sollen 66 Taggelder mehr bekommen – wenn das Parlament denn zustimmt. Härtefälle unter den Unternehmen sollen 2.5 Milliarden Franken mehr erhalten, wenn das Parlament zustimmt. Und wenn die Kantone ihr Drittel beisteuern.
Fragt sich, ob sie kommt, die Zustimmung des Parlaments. Wann und wozu genau? Die bisherigen Erfahrungen mit dem Parlament als Krisenmanager lassen wenig Gutes erahnen.
Parlamentsabläufe in der Krise untauglich
Letztes Jahr verhedderte sich das Parlament in ökonomisch nicht durchdachten eigenen Vorstössen zu Dividendenverboten oder Geschäftsmieten-Reduktionen. Diese kosteten viel Zeit – während mehreren Sessionen – und brachten den Betroffenen keinen Rappen.
Ausserdem riss das Parlament dem Bundesrat das Heft aus der Hand – machte sich selbst und die Kantone zu Krisenmanagern. Das kostete enorm viel Reaktionsgeschwindigkeit. Die entschlossenen Auftritte des Bundesrats mit durchdachten und aufeinander abgestimmten Massnahmen, die innert Stunden oder Tagen umgesetzt würden, wirken wie vage Erinnerungen aus längst vergangenen Zeiten.
Fragt sich auch, ob die Kantone ihr Drittel an der Härtefall-Aufstockung zahlen können und wollen. Und wenn ja, wann – und unter welchen Bedingungen. Und wie lange es dauert, bis das in allen Kantonen entschieden ist.
Einschränkungen könnten noch länger dauern
Der Bundesrat geht in einem seiner Szenarien davon aus, dass die ansteckenderen Virus-Varianten bald dominieren in der Schweiz – dass irgendwann im Februar die Fallzahlen wieder stark zu steigen beginnen. Trifft dieses Szenario zu, dann bleiben wohl auch Restaurants und Geschäfte zu – und zwar noch länger. Ja, es drohen sogar noch verschärfte Massnahmen.
Angesichts solcher möglicher Entwicklungen nun alle Hilfsmassnahmen durch die langsamen Mühlen des Parlaments schicken zu müssen, kann wohl nicht die beste Lösung sein.
Es fragt sich, ob sich der Bundesrat im Vorschlagen von Detailmassnahmen zuhanden des Parlaments verloren hat, statt die grosse Massnahme zu beschliessen: das neuerliche Ausrufen der ausserordentlichen Lage.
Wann ist die Lage ausserordentlicher als jetzt?
Und falls sich der Bundesrat dagegen entscheidet, fragt sich, für welche noch ausserordentlichere Lage dieses Instrument denn geschaffen worden ist. Wenn nicht für die jetzige seit bald einem Jahr andauernde Ausnahmesituation, deren Ende nicht absehbar ist.
Das Wesen der ausserordentlichen Lage ist, dass die Regierung dann rasch Entscheide fällen kann, wenn die Zeit für aufwändige Entscheidungsprozesse fehlt. Die Zeit fehlt zweifellos, der Mut bisher auch.