Bund will mehr Tests und übernimmt Kosten: Neu übernimmt der Bund die Kosten für Tests bei Personen, die keine Symptome aufweisen – wenn diese im Rahmen von Massentests durchgeführt werden. Damit sollen besonders gefährdete Menschen etwa in Altersheimen besser geschützt werden. Weil die Hälfte aller Infektionen ohne Symptome verläuft, sollen so mehr Ansteckungen entdeckt werden.
«Wir rufen die Bevölkerung auf, mehr zu testen – an Schulen, in Hotels, an Arbeitsplätzen», sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
Wir rufen die Bevölkerung auf, mehr zu testen.
Doppelt so viel Geld für Härtefälle: Die Härtefallhilfe soll um weitere 2.5 Milliarden auf insgesamt 5 Milliarden Franken aufgestockt werden. Diese Erhöhung beantragt der Bundesrat dem Parlament.
Alle Kantone behandelten zurzeit die Gesuche für Härtefälle und hätten erste Auszahlungen vorgenommen, so Bundesrat Ueli Maurer. Einige offene Fragen bestünden noch, zum Beispiel, ob bei Gastronomiebetrieben einzelne Betriebe oder die Kette zähle. Auch bei der Hotellerie seien sie daran, Lösungen zu erarbeiten.
Ordnungsbussen neu gesetzlich verankert: Wenn bestimmte Corona-Massnahmen nicht eingehalten werden, können ab dem 1. Februar Ordnungsbussen in der Höhe von 50 bis 200 Franken verhängt werden. Gebüsst werden kann, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt, an unzulässigen Veranstaltungen teilnimmt oder einen verbotenen privaten Anlass organisiert.
Impfungen auch in Apotheken: Damit Impfungen auch in Apotheken möglich sind, übernimmt der Bund auch dort die Kosten.
Quarantäne kann neu verkürzt werden: Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne. Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Kosten für den Test muss die Person selbst begleichen.
Negativer Test und Quarantäne bei Einreise: Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich in Quarantäne. Diese kann ebenfalls mit einem negativen Test am 7. Tag verkürzt werden
Personen, die per Flugzeug aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug.
Die vom Bundesrat beschlossenen Quarantäne- und Einreiseregeln erfordern eine Anpassung der betreffenden Covid-19-Verordnungen. Sie treten am 8. Februar 2021 in Kraft.
Taggelder: Das Finanzdepartement wird damit beauftragt, im Covid-19-Gesetz die Grundlage für eine Verlängerung der Taggeld-Bezugsdauer für Arbeitslose um drei Monate vorzuschlagen.
Kurzarbeit: Ausserdem schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die ausbezahlte Kurzarbeits-Entschädigungen auch 2021 übernimmt. Die Kosten schätzt der Bundesrat auf sechs Milliarden Franken.
Hilfe für Kulturschaffende: Kulturschaffende sollen rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten. Das wird dem Parlament beantragt. Damit soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Es müssen jedoch teilweise noch die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen geschaffen werden.