Die UBS-Leitung hat es an der heutigen Generalversammlung nicht geschafft, die Investoren zu überzeugen von ihrer riskanten Strategie im Streit mit der französischen Justiz. Die Folge: Die Mehrheit der UBS-Eigentümer geht auf Distanz zu Verwaltungsrat und Geschäftsleitung: Statt dem Management vertrauensvoll zu folgen beim aggressiven Vorgehen in Frankreich, behält man sich für später rechtliche Schritte vor. Zu erklären ist das primär mit dem Eigeninteresse der Aktionärinnen und Aktionäre.
Hintergrund ist das Gerichtsurteil in Paris vom Februar: In erster Instanz wurde die UBS zu einer rekordhohen Busse und Schadenersatzzahlungen von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Der Vorwurf: Die Bank habe reichen Franzosen geholfen, unversteuerte Gelder vor dem Fiskus zu verstecken. Das Gericht befand die UBS zudem der Geldwäscherei für schuldig. Umgehend kündigte die Schweizer Grossbank Berufung an.
Aktionäre stellen ihr Interesse voran
Und an der heutigen Generalversammlung versicherte UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber vor über Tausend Anwesenden: Die französische Justiz habe keine schlüssigen Beweise für Ihre Anschuldigungen. Eben darum wähle die Bankleitung den harten Weg und ziehe den Prozess weiter.
Doch warum verweigert das Aktionariat den UBS-Lenkern in diesem spektakulären Frankreich-Prozess die Gefolgschaft? Wohl vor allem darum, weil die Anteilseigner zuerst an ihren eigenen Vorteil denken.
Aktionäre können – so will es das Schweizer Recht – innerhalb von sechs Monaten nach der Generalversammlung Klage einreichen gegen die Unternehmensleitung. Im Fall UBS würden sie dabei geltend machen, das Management habe mit seinem aggressiven Auftreten in Frankreich der Bank geschadet – und damit indirekt auch den Besitzern von UBS-Aktien. Doch aufgepasst: Wer klagen will, darf nicht schon an der Generalversammlung die Entlastung erteilt haben.
Im Wissen um diese juristischen Zusammenhänge haben vor dem Aktionärstreffen einflussreiche, amerikanische Stimmrechtsberater, aber auch die Schweizer Anlagestiftung Ethos empfohlen: Verweigert vorsorglich die Entlastung des Managements an der Generalversammlung. Dann stehen euch alle Optionen offen: Sollte sich später zeigen, dass die UBS in Frankreich zu forsch vorging – und so Milliarden verspielte –, könnt ihr Klage einreichen.
UBS hält am harten Kurs in Frankreich fest
Ob dereinst tatsächlich UBS-Aktionäre rechtlich vorgehen werden gegen die Bankleitung, ist offen. Ohnehin hat die heutige Verweigerung der Entlastung keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen.
Fest steht jedoch: Nach dem happigen Schuldspruch in Paris vor gut zwei Monaten musste die UBS-Führung nun eine weitere Schlappe einstecken an der GV in Basel. An ihrer unnachgiebigen Prozess-Strategie im Frankreich-Fall wird sich dadurch aber kaum etwas ändern.