- Grosse, international tätige Unternehmen werden in der Schweiz ab dem neuen Jahr mit einem Steuersatz von mindestens 15 Prozent besteuert.
- Der Bundesrat hat die entsprechenden Bestimmungen in Kraft gesetzt.
- Zur sogenannten OECD-Mindeststeuer hatte das Volk im Sommer mit 78.5 Prozent Ja gesagt.
Im weltweiten Kampf gegen Steueroasen haben sich 140 Länder darauf geeinigt, grosse Konzerne global mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern. Auch die Schweiz will den Plan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 umsetzen.
Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von rund über 700 Millionen Franken erzielen. Das sind etwa ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen. Der Bundesrat schätzt, dass die neue Mindeststeuer zwischen einer und 2.5 Milliarden Franken in die Kassen spülen wird. Davon entfallen 75 Prozent auf die Kantone. 25 Prozent gehören dem Bund.
Die grosse Mehrheit der EU-Staaten und weitere wichtige Industrienationen werden die Steuer tatsächlich auf 2024 einführen.
Der Bundesrat hat sich bei der Umsetzung Zeit gelassen: «Die Situation war lange etwas unübersichtlich, weil viele Staaten erst sehr spät im Jahr ihre Entscheide getroffen haben», erklärt Fabian Baumer, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, gegenüber SRF.
Mittlerweile habe sich das Bild aber geklärt: «Die grosse Mehrheit der EU-Staaten und weitere wichtige Industrienationen werden die Steuer tatsächlich auf 2024 einführen», sagt Baumer. Mit der Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 werde nun auch verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesse, so das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung.
Die Landesregierung orientiert sich bei der Umsetzung an verschiedenen Leitlinien. So soll das schweizerische Regelwerk international akzeptiert sein, um in der Schweiz ansässigen Unternehmen möglichst grosse Rechtssicherheit zu gewähren.
Zudem sollen dort, wo es das Regelwerk der OECD/G20 explizit zulässt oder vorsieht, Spielräume und Wahlrechte im Interesse des Standortes Schweiz genutzt werden. Insgesamt soll der administrative Aufwand für Unternehmen und kantonale Steuerverwaltungen so tief wie möglich gehalten werden.
Vor einigen Wochen verlangten Stimmen aus Politik und Wirtschaft, der Bundesrat solle zuwarten. Mitte November hatten so auch die Wirtschaftskommissionen beider Räte der Landesregierung empfohlen, die Verschiebung der Inkraftsetzung der Mindestbesteuerung um vorerst ein Jahr zu prüfen.
Wir sind in diesem Sinne natürlich nicht glücklich.
Das lehnte der Bundesrat nun ab. «Wir sind in diesem Sinne natürlich nicht glücklich. Aber selbstverständlich respektieren wir den Entscheid des Bundesrates», erklärt Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder.
Der Wirtschaftsverband verlangt nun rasch Massnahmen, damit die Schweiz für internationale Unternehmen attraktiv bleibt. «Die Wertschöpfung der internationalen Firmen soll in der Schweiz bleiben, so weit das geht», sagt Mäder. «Das heisst: Wir müssen die Rahmenbedingungen für diese Unternehmen stärken.»
Die Kantone sind gefordert
«Alles ist noch nicht offengelegt, aber man hat trotz Inkrafttreten noch eine gewisse Zeit. Denn die Steuereinnahmen werden erst ab 2026 fliessen», erklärt der Präsident der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz, Ernst Stocker. Die betroffenen Kantone hätten auch schon einige Entscheide getroffen. «Wir sind gerüstet.»
Es bleibt also noch etwas Umstellungszeit für Kantone und Unternehmen – trotz der kurzfristig beschlossenen Einführung.