- In einem langen Streit um das Bezahlen mit dem iPhone hat sich der Technologiekonzern Apple mit der EU-Wettbewerbskommission geeinigt.
- So hat Apple zugesichert, die Technologie hinter dem Bezahlsystem für andere Anbieter zu öffnen, was bisher nicht der Fall war.
- Für Kundinnen und Kunden bedeutet das, dass sie künftig nicht mehr unbedingt «Apple Pay» nutzen müssen, wenn sie mit dem iPhone und ihrer Kreditkarte kontaktlos bezahlen wollen.
- Für die Schweiz gilt die Regelung nicht.
Damit entgeht Apple im Streit mit der EU-Kommission einer hohen Wettbewerbsstrafe. Die Wettbewerbshüter der EU akzeptieren Zugeständnisse des US-Unternehmens und legen damit einen seit Jahren andauernden Disput um das Bezahlsystem Apple Pay bei, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel hervorgeht.
Der iPhone-Konzern sichert anderen Entwicklern von mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten kostenlosen Zugang zum NFC-Chip seiner Geräte fürs kontaktlose Bezahlen zu. Die Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler Geldbörsen zielgerichtet zu behindern.
Wenn beispielsweise Banken ihre Karten zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher nur über Apple Pay und Apples hauseigene mobile Geldbörse Wallet. Banken kritisierten schon lange, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Smartphone statt einer Bankkarte an der Ladenkasse einsetzen kann.
Dass Apple Pay als einziger Weg dafür gedacht war, erklärte Apple unter anderem mit Sicherheitsüberlegungen. Die von Apple angebotenen Zusagen sollen zehn Jahre in Kraft bleiben. Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse von Apple als nicht ausreichend betrachtet hätte, hätte der Konzern vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen.
Die Öffnung des Bezahlsystems gilt für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wie eine Sprecherin von Apple der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Daher ist die Schweiz nicht betroffen. Der EWR umfasst zusätzlich zu den 27 Mitgliedstaaten der EU auch Norwegen, Island und Liechtenstein.
Wenn ein Unternehmen sich nicht an die EU-Wettbewerbsregeln hält, kann die Kommission unter anderem eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.