- Der Begriff «Emmentaler» kann in der EU nicht als Marke für Käse geschützt werden.
- Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden.
- Hintergrund ist eine Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland gegen das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO).
Ist der Emmentaler eine Art, Käse zu machen, oder ist der Emmentaler der Käse, der aus dem Emmental kommt? Die Schweizer Branchenorganisation hat beim EUIPO vergeblich versucht, den Emmentaler als geografisch an das Emmental gekoppelten Käse eintragen zu lassen.
Jeder kann Emmentaler machen – sagt das Gericht
Das EUIPO findet nämlich, dass Emmentaler einfach eine Art ist, Käse zu machen – was also beispielsweise auch in Camembert möglich wäre. Darum hatte die Schweizer Branchenorganisation in Luxemburg geklagt gegen die Verweigerung des EUIPO, dem Emmentaler Markenschutz zuzugestehen.
Nun haben sich die Richter des EuG hinter das Amt gestellt. Das Gericht sagt: In der EU werde Emmentaler bei den Konsumentinnen und Konsumenten als Käsesorte wahrgenommen – und nicht als geografische Herkunftsangabe. Deshalb könne der Begriff nicht geschützt werden.
Hoffen auf die Weltorganisation für geistiges Eigentum
Zwei Wege stehen Emmentaler Switzerland jetzt noch offen, die Niederlage in einen Sieg zu verwandeln. Wenig Chancen dürfte ein Weiterzug ans oberste europäische Gericht haben, den EuGH.
Grössere Chancen darf man sich von den Vereinten Nationen erhoffen. Dort, bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum, haben die Emmentaler einen in der Sache ähnlichen Antrag eingereicht. Sie verlangen, dass der Emmentaler Käse eine weltweit schützenswerte geografische Ursprungsbezeichnung sei.
Um das möglich zu machen, ist die Schweiz auf Bestreben der Emmentaler unlängst eigens der Genfer Akte beigetreten. Dies ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der insbesondere diese geografische Ursprungsbezeichnungen besser schützen soll.
Es besteht also noch Hoffnung für die Schweizer Emmentaler – trotz der Abfuhr vor den europäischen Richterinnen und Richtern.