- Die Facebook-Währung Libra könnte in der Schweiz nur mit Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma umgesetzt werden.
- Die Finma hat dazu nach einer Anfrage der Libra Association mit Sitz in Genf erste Hinweise zu den Anforderungen des Projekts gegeben.
- Ein Schweizer Zahlungssystem sei demnach automatisch dem Geldwäschereigesetz unterstellt, heisst es in einer Mitteilung der Finanzmarktaufsicht.
Mit Blick auf die Geldwäschereibekämpfung müsse «die Einhaltung höchster internationaler Standards im ganzen Ökosystem des Projektes sichergestellt werden», heisst es in der Mitteilung weiter. Ein Projekt wie Libra würde zudem über ein reines Zahlungssystem hinausgehen und wegen seiner Risiken zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Dabei gehe es etwa um Kredit- oder Marktrisiken. «Bankähnliche Risiken» müssten auch «bankähnlichen Regulierungsanforderungen» unterliegen.
Als eine Grundvoraussetzung für eine Bewilligung als Zahlungssystem sieht die Finma etwa, dass die mit der Verwaltung der Reserve verbundenen Erträge und Risiken vollständig von der Libra Association getragen werden und nicht von den Besitzern des Libra-Coins.
Koordiniertes Vorgehen
Ein allfälliges Bewilligungsverfahren der Finma nach Schweizer Aufsichtsrecht würde dann starten, wenn ein konkretes Bewilligungsgesuch eintreffen sollte, heisst es weiter. Als unverzichtbar bezeichnet die Finma ein international koordiniertes Vorgehen. Insbesondere die Anforderungen an die Verwaltung der Reserve sowie an die Bekämpfung der Geldwäscherei müssten international ausgearbeitet werden.
Auch die USA wies im Hinblick auf die Lancierung von Libra auf die Rahmenbedingungen hin. Diese Woche hatte die im US-Finanzministerium zuständige Unterstaatssekretärin Sigal Mandelker an einer Medienkonferenz in Bern betont, dass Libra wie jede andere Digitalwährung, die in allen oder wesentlichen Teilen der Vereinigten Staaten operiere, den US-Regulierungsstandards entsprechen müsse.