Worum geht es? Immer mehr Investoren bevorzugen nachhaltige Investitionen. Dies trifft auf vermögende Privatpersonen genauso zu wie auf institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Versicherungen. Inzwischen bezieht die Hälfte der Anlagen in der Schweiz Nachhaltigkeitskriterien ein. Doch wie nachhaltig die Investitionen tatsächlich sind, darüber besteht seit Langem Uneinigkeit, denn bindende Standards gab es bislang nicht. Nach Greenwashing-Skandalen reagierten die Europäische Union, das Vereinigte Königreich und nun auch die Schweiz mit verbindlicheren Regeln.
Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger? Die neuen Regeln in der Schweiz vereinfachen es privaten und institutionellen Investorinnen, in nachhaltige Produkte zu investieren. Jetzt ist klarer definiert, was als nachhaltig gilt und was nicht. Kundinnen und Kunden haben seit jeher unter einem nachhaltigen Investment ein Investment mit einem Ziel beziehungsweise einer konkreten Wirkung verstanden. Die neuen Regelungen tragen dieser Sichtweise Rechnung. Bei jedem Finanzprodukt, das in der Schweiz als nachhaltig gehandelt wird, sollte nun erkennbar sein, welche konkreten Ziele damit erreicht werden sollen.
Wie war es bis anhin geregelt? Gar nicht, beziehungsweise sehr locker. Zwar gibt es seit 20 Jahren die sogenannten ESG-Standards, ein loses Regelwerk zu nachhaltigen Finanzprodukten. Doch ESG hat einige Schwachstellen. Die Regeln wurden einerseits sehr grosszügig ausgelegt, sodass auch Unternehmen mit sehr schlechter Klimabilanz als nachhaltig gelten konnten. Auch führten die lockeren Standards zu teils widersprüchlichen Ratings. Und es gab keine wirklichen Kontrollen. Deshalb werden mit den neu eingeführten Regeln einige Finanzprodukte nicht mehr als nachhaltig gehandelt. Laut dem Verband Swiss Sustainable Finance dürfte ein Drittel bis die Hälfte der jetzt als nachhaltig geltenden Produkte diese Bezeichnung verlieren.
Wie sieht es international aus? Nachdem gegen DWS, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, wegen Greenwashing ermittelt wurde, stieg der Druck, verbindliche Regeln und Kontrollen einzuführen. Die Europäische Union hat per Anfang 2024 für grössere Unternehmen, die als nachhaltig gelten, neue Vorgaben eingeführt. Zum Beispiel müssen Anbieter nicht mehr nur offenlegen, welche Kriterien ihre Finanzprodukte erfüllen. Diese Offenlegung müssen sie regelmässig wiederholen, damit Kunden nachvollziehen können, ob sich das Finanzprodukt in puncto Nachhaltigkeit verbessert hat.