Die Schweiz ist europaweit eines der Länder, in dem am meisten weggeworfen wird. Nicht alles davon landet auf der Müllhalde. Die Schweiz ist vorbildlich im Recyclen.
Doch ein wichtiger Teil einer ressourcenschonenden Wirtschaft sind Reparaturen. Und da sieht es schlechter aus.
Wege aus der Wegwerfgesellschaft
«Wir leben in einer Wegwerfgesellschaft», sagt Adrian Burri, Maschinenbauingenieur und Leiter des Instituts für Produktentwicklung und -technologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW).
Burri sagt selbstkritisch, Ingenieure entwickelten schnelllebige Produkte, bei denen sich die Technologie schnell weiterentwickle. Produkte seien oft nicht dafür gemacht, ewig zu leben.
Firmen sollen sich nicht mehr überlegen, möglichst schnell neue Sachen zu verkaufen.
Hersteller sind also in der Pflicht. Auch wenn reparierfähige Produkte die Unternehmen teurer zu stehen kommen, sei ein Umdenken notwendig, so Burri. Die Zeiten des bedingungslosen Wachstums seien vorbei.
«Die Firmen sollen sich nicht mehr überlegen, möglichst schnell neue Sachen zu verkaufen, sondern, wie sie ihre Kunden mit schon verkauften Produkten lange an sich binden können.»
Sind Gesetze nötig?
Freiwillig bringe man die Unternehmen jedoch nicht zum Handeln, meint Adrian Burri. Es brauche Gesetze.
Die EU prüft einen entsprechenden Gesetzesentwurf für ein «Recht auf Reparatur», welcher die Hersteller über die offizielle Garantiezeit hinaus zu Reparaturen verpflichtet. Dies, um Elektroschrott von Geräten wie Fernsehern, Geschirrspülern und Kühlschränken zu bekämpfen.
In der Schweiz berät der Ständerat wohl noch diesen Herbst über diesen Aspekt der Kreislaufwirtschaft – im Rahmen der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes. Der Nationalrat hat in der Sondersession im Mai darüber debattiert.
Streitpunkt Ersatzteile
Oft komme es vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten reparieren wollten, doch es fehlten die Ersatzteile, bemängelt Konsumentenschützerin Sara Stalder.
Deshalb sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, mehr Ersatzteile zur Verfügung stellen – und zwar nicht nur für ein bis zwei, sondern für zehn Jahre. So sieht es die EU vor.
Ökologisch sinnvoll?
Ob dies zielführend ist und es ein «Recht auf Reparatur» braucht, bezweifelt Ivette Djonova von Swico, dem Wirtschaftsverband der Informations- und Kommunikationstechnologien- und Onlinebranche. Zum Verband gehört auch das nicht gewinnorientierte Rücknahmesystem Swico Recycling für ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte.
Konsumentinnen und Konsumenten müssten besser sensibilisiert werden, damit diese Angebote wirklich beansprucht werden.
«Es ergibt ökologisch nicht in jedem Fall Sinn», sagt sie. Dies, weil die Ersatzteile nicht immer gebraucht würden. Grosse Lager könnten zu Überkapazitäten führen. «Das ist nicht im Sinne der Kreislaufwirtschaft», so Djonova.
Reparaturprogramme seien zudem schon heute ein fixer Bestandteil der Businesspläne von Herstellern. Doch sie fügt selbstkritisch an, dass diese noch zu wenig bekannt seien. «Konsumentinnen und Konsumenten müssten besser sensibilisiert werden, damit diese Angebote wirklich beansprucht werden.»
Hinzu kommt: Produkte hätten oft eine sehr lange Lebensdauer, sie werden aber weniger lange genutzt, sagt Djonova weiter. Ein Grund: Oft gebe es Technologiesprünge, weshalb Konsumentinnen und Konsumenten lieber neue Geräte kauften, obwohl die alten noch funktionieren. Zudem würden die Geräte auch immer energieeffizienter und zum Teil auch robuster.