- Die Credit Suisse steht seit Montag vor dem Bundesgericht in Bellinzona.
- Zusammen mit einer ehemaligen Mitarbeiterin wird die CS wegen Geldwäscherei angeklagt. Zudem hat die Bundesanwaltschaft auch Anklage gegen zwei Bulgaren erhoben.
- Die angeklagte Vermögensberaterin äussert sich nun zum Geldwäscherei-Vorwurf.
Der Prozess gegen die Credit Suisse und die vier Mitangeklagten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde am Mittwoch mit der Befragung der Ex-Mitarbeiterin der Bank fortgesetzt.
Der bisherige Vorwurf: Die CS soll für einen bulgarischen Drogenhändlerring Geld gewaschen haben – in der Zeit von 2004 bis 2008. Die Deliktsumme: 44 Millionen Franken. Erst 14 Jahre nach dem Geldwäscherei-Skandal kommt es zum Prozess.
Nun äussert sich die bulgarische Ex-Mitarbeiterin am Mittwoch vor Gericht: Die in Bulgarien geborene und aufgewachsene ehemalige Spitzensportlerin berichtete, wie sie 2001 aufgrund ihrer Kontakte im Sport von der UBS eingestellt wurde. Drei Jahre später wechselte sie zur Credit Suisse. Die Bank habe damals Mitarbeiter gesucht, die sich in Osteuropa auskannten und Bulgarisch sprachen.
Nach ihrem Weggang von der Credit Suisse im Jahr 2010 schloss sich die heute 50-jährige Kundenberaterin einer Plattform an, die Dienstleistungen für unabhängige Vermögensverwalter anbietet. Dort arbeitet sie immer noch. Aufgrund ihrer schweren Krankheit hat sie ein Pensum von nur 20 Prozent. Wie in der Vergangenheit hat sie vor allem Kontakt zu Sportlern.
14 Jahre Ungerechtigkeit!
Die Vermögensberaterin sagte vor Gericht, diese Tätigkeit motiviere sie, «morgens aufzustehen und ihre Krankheit zu vergessen». Sie wurde lauter, als sie die Entwicklung ihrer Gesundheit im Zusammenhang mit dem Strafverfahren erwähnte – «14 Jahre Ungerechtigkeit», sagte sie.
«Geldwäscherei» ein Thema in der Ausbildung?
Der vorsitzende Richter, Stephan Zenger, befragte die Angeklagte eingehend zu ihrer Ausbildung und ihren Funktionen bei der Credit Suisse. In Zusammenhang mit ihren Beförderungen in den Jahren 2005 und 2007 betonte die 50-Jährige, dass sich dadurch nichts an ihren Aufgaben geändert habe. Sie sagte, ihre Vorgesetzten seien damals «sehr zufrieden» gewesen.
Die Angeklagte betonte, dass sich ihre Ausbildung auf die Werbung für die Bank und den Verkauf ihrer Dienstleistungen konzentriert habe. Themen seien das Gespräch und der Umgang mit Kunden, die Kleiderordnung oder das Bankgeheimnis gewesen. Die Situation sei damals völlig anders gewesen als heute.
Der Richter hielt ihr vor, dass sie einen Compliance-Test bestanden habe. Die Frau betonte, dass die Kurse in diesem Bereich sehr kurz gewesen seien und nur ein oder zwei Stunden dauerten, oder online abgehalten worden seien.
Sie sagte auch, sich nicht daran erinnern zu können, ob das Thema Geldwäscherei erwähnt worden sei. Sie habe auf jeden Fall keinen speziellen Kurs dazu besucht. «Uns wurde vor allem gesagt, dass das Bankgeheimnis nicht verletzt werden darf.» Die Problematik von Bestechungsgeldern sei im Rahmen der Compliance-Kurse angesprochen worden. Sie sei aber nicht so eingehend behandelt worden, wie beispielsweise die verschiedenen Märkte.