Die Übernahme der gescheiterten Credit Suisse durch die UBS ist noch nicht besiegelt. Solange die CS eine eigenständige Bank bleibt, kann sie aber immer noch Konkurs gehen. In einem solchen Fall wären Einlagen bis zu 100'000 Franken gesichert, so das Bankengesetz.
Ende des letzten Jahres hatte die CS laut Geschäftsbericht privilegierte Einlagen in der Höhe von rund 36 Milliarden Franken. Im Konkursfall würden sie in 3 Phasen ausbezahlt.
Phase 1: Verwendung der flüssigen Mittel
Nach Eröffnung des Konkurses werden zuerst die verbleibenden liquiden Mittel der Bank benutzt, um privilegierte Einlagen zu begleichen. Erfahrungsgemäss ist Bargeld nach einem Konkurs aber nur noch beschränkt vorhanden.
Vor dem Konkurs von der Schweizerischen Nationalbank bezogene Liquiditätshilfen dürften grundsätzlich verwendet werden, hält die Finanzmarktaufsicht Finma auf Anfrage von Radio SRF fest. Allerdings sagt sie auch: «Ein Bezug der Liquiditätshilfen nach Konkurseröffnung, zum Beispiel zum Zwecke der Auszahlung der gesicherten Einlagen, ist nicht möglich.»
Phase 2: Einlagensicherung «esisuisse»
Im nächsten Schritt wird die Einlagensicherung aktiviert. Gemäss Bankengesetz müssen alle Schweizer Banken gemeinsam bis zu einem gewissen Maximalbetrag Geld vorschiessen, sobald eine von ihnen Konkurs geht. Zu diesem Zweck haben sie die «esisuisse» gegründet.
Diese ist laut deren Geschäftsführer Gregor Frey zuständig, wenn eine Bank Konkurs geht und die verbleibende Liquidität für die Auszahlung der privilegierten Einlagen nicht reicht. Dann muss die «esisuisse» die Auszahlung bis zu einem Maximalbetrag von 8 Milliarden Franken vorfinanzieren.
Auf Anfang Jahr haben Bundesrat und Parlament die Vorgaben für die «esisuisse» verschärft. Das Geld muss neu innerhalb von höchstens sieben Arbeitstagen bei den Einlegern ankommen, nachdem diese dem Konkursliquidator die nötigen Zahlungsinstruktionen geliefert haben.
Allerdings hat das Ganze einen grossen Haken: Das Gesetz sieht grosszügige Fristen zur Umsetzung dieser Verschärfungen vor. Sie müssen erst Anfang 2028 wirklich funktionieren. Bis dann gilt laut esisuisse-Geschäftsführer Frey die Regelung aus dem alten Gesetz: Die Auszahlung der acht Milliarden dauere «einige Wochen bis wenige Monate».
Phase 3: Verteilung des Konkurserlöses
Da Einlagen bis zu 100'000 Franken gesichert sind, sieht das Bankengesetz vor, dass Banken ständig inländische Aktiven halten müssen, die grösser sind als die privilegierten Einlagen. Konkret: 125 Prozent der Einlagen.
Zu den inländischen Aktiven gerechnet werden dürfen auch Hypothekar- oder andere Kredite, welche die Bank vergeben hat. Auch Liegenschaften sind anrechenbar. All dies müsste zuerst zu Geld gemacht werden, was wiederum längere Zeit dauern dürfte.
Nach Angaben der Finma auf ihrer Webseite erfolgt die Auszahlung der privilegierten Einlagen im letzten Schritt «erst mit der Verteilung des Konkurserlöses und allenfalls nur zu einem Teil».
Fazit: Ginge die CS Konkurs, würden Einleger mehrere Monate warten müssen, bis ihr gesicherter Anspruch vollständig befriedigt würde. Bei anderen systemrelevanten Banken wäre das auch so – erst recht bei der künftig noch viel grösseren UBS.