Um Millionen zu sammeln, soll Dadvan Yousuf Investoren bewusst getäuscht haben. Mit Hilfe nationaler und internationaler Medien habe er sich als erfolgreicher «Kryptomilliardär» dargestellt und für einen angeblich von ihm erfundenen Algorithmus zum automatisierten Handel mit Kryptowährungen geworben. Dies heisst es in einem Beschluss des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, das darüber befinden musste, welche Strafverfolgungsbehörde für den Fall zuständig ist.
Geld ins Ausland transferiert
«Aufgrund der bewusst und aktiv über diverse Medien gesteuerten Täuschungen soll er ein grosses nationales und internationales Publikum erreicht haben, um Investoren für seinen Token zu gewinnen», heisst es weiter in den Gerichtsdokumenten, die heute vom Bundesstrafgericht publiziert wurden.
Den mutmasslich deliktischen Erlös soll der wohl bekannteste Krypto-Promi der Schweiz auf Konten in Liechtenstein verschoben haben. Teile des Gewinns habe er – über eine Plattform in den USA – in Kryptowährungen investiert.
Verdacht des Anlagebetrugs
Wie dem Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist, stehen gravierende Vorwürfe im Raum. Der 22-Jährige wird verdächtigt, gewerbsmässig betrogen und Geld gewaschen zu haben. Auslöser für die Ermittlungen der Berner Staatsanwaltschaft war eine Verdachtsmeldung, die im Frühling 2021 bei der Meldestelle für Geldwäscherei eingegangen war. Später kamen weitere dazu.
Die Meldestelle entdeckte, gemäss Beschluss, Hinweise auf einen möglichen Anlagebetrug. Für Yousuf gilt die Unschuldsvermutung. Fragen von SRF zu den im Raum stehenden Vorwürfen lässt Yousuf unbeantwortet.
Wer ist zuständig?
Aus dem Beschluss des Bundesstrafgerichts geht weiter hervor, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern für den Fall zuständig bleiben soll. Diese hatte 2022 nach ihren Vorabklärungen wegen der mutmasslichen internationalen Dimension des Falls und wegen der Art der mutmasslichen Delikte beantragt, dass die Bundesanwaltschaft den Fall übernimmt. Laut der Berner Staatsanwaltschaft hat diese noch kein Strafverfahren eröffnet.