Mit den neuen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus könne man leben, sagt Rudolf Minsch vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse: «Es wurde nicht mit dem Holzhammer ein Teil-Lockdown verfügt, wie wir ihn im März und im April hatten.»
Das sei eine positive Nachricht in dieser schwierigen Zeit. «Dennoch: Die Massnahmen sind einschränkend und betreffen uns alle. Wir alle müssen uns versuchen, uns an diese Massnahmen zu halten, damit die Fallzahlen endlich herunterkommen», so Minsch.
Ein solcher Teil-Lockdown hätte besonders Unternehmen, die stark vom Weihnachtsgeschäft abhängig sind oder von der Wintersportsaison leben, an ihre finanziellen Grenzen gebracht oder gar in den Konkurs getrieben, so Minsch.
«Behördliche Schliessung» für Bars
Auch Casimir Platzer von Gastrosuisse ist froh, dass es keinen Teil-Lockdown gibt. Ihm sei aber klar, dass es ohne Einschränkungen nicht gehe. Trotzdem seien die Beschränkung der Anzahl der Gäste an den Tischen auf vier Personen und die Sperrstunde um 23 Uhr einschneidend: «Für Speiserestaurants ist die Sperrstunde sicher akzeptabel. Für Bars kommt das aber einer behördlichen Schliessung gleich.»
Immerhin würde Angestellten, die auf Abruf arbeiten, nun finanziell unter die Arme gegriffen, so Platzer. Gemäss dem Entscheid des Bundesrats können sie nun auch Kurzarbeit beantragen.
Das dürfte Bar-, Restaurant- und Clubangestellte etwas aufschnaufen lassen, sagt Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund: «Es ist sehr positiv, dass Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeit haben, vor allem, wenn die Pensen stark schwanken. Das sind Leute die im Gastgewerbe oder im Kulturbereich arbeiten – sie sind von diesen Massnahmen am stärksten betroffen.»
Voller Lohn bei Kurzarbeit?
Stark betroffen sind Angestellte aus dem Kultur- und Eventbereich, weil nur noch Veranstaltungen von bis zu 50 Personen erlaubt sind. Clubs und Tanzlokale müssen sogar ganz geschlossen werden.
Für Lampart genügt der Entscheid des Bundesrats zugunsten der Angestellten auf Abruf aber nicht: «Eines der Hauptprobleme ist, dass Personen in Kurzarbeit nur 80 Prozent des Lohnes erhalten.»
Es brauche Aufstockungen für Geringerverdienende, fordert Lampart: «Wenn man im Gastgewerbe arbeitet und auf einmal weniger als 3000 Franken verdient, ist das definitiv zu wenig.»
Insgesamt zeigen sich Wirtschaft und Gewerkschaften also einigermassen zufrieden. Allen ist klar, dass der wirtschaftliche Schaden ohne Massnahmen weit grösser wäre. Nichtsdestotrotz trifft der Entscheid des Bundesrats viele hart, die es bereits seit Frühling schwierig haben.