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Apple muss jetzt auch andere Appstores zulassen
Aus Tagesschau vom 11.03.2024.
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Neues Gesetz in der EU Schweizer Entwickler kritisiert neue App-Store-Regeln von Apple

Wegen neuer Regeln hat Apple sein Ökosystem für Dritte geöffnet. Entwickler kritisieren die Umsetzung als unzureichend.

Wer auf seinem iPhone eine App installieren will, muss das über den App Store von Apple tun. Einen anderen Weg dafür gibt es nicht – bis jetzt. Seit Donnerstag ist in der Europäischen Union der «Digital Markets Act», kurz DMA, neu in Kraft.

Mit dem Gesetz will die EU gegen wettbewerbswidrige Praktiken von Technologieunternehmen vorgehen. Die digitalen Ökosysteme der grossen Techkonzerne sollen so aufgebrochen und für Dritte zugänglich werden. Im Visier sind etwa Apple, Alphabet (Google), Amazon und Meta (Facebook).

Apple muss andere Marktplätze zulassen

Für Apple bedeutet das Gesetz, dass auf dem iPhone auch Anwendungen aus anderen Quellen als dem hauseigenen App Store geladen werden dürfen. Dies gilt jedoch nur für Nutzerinnen und Nutzer in der EU. Apple hat darum die Möglichkeit von «alternativen App-Marketplaces» geschaffen, wie sie das Unternehmen nennt.

Auf einem iPhone-Bildschirm ist das Symbol des App Stores zu sehen. Im Hintergrund ist ein Apple-Logo unscharf.
Legende: Bald nicht mehr allein? Mit dem neuen EU-Gesetz muss Apple auch andere App-Marktplätze auf seinen Geräten zulassen. Bildmontage SRF/ Keystone

Trotz der Neuerung behält Apple eine gewisse Kontrolle über die App-Marktplätze von Drittanbietern. So müssen alle Apps von Apple beglaubigt werden. Der Vertrieb der Anwendungen läuft auch weiterhin über die eigenen Systeme.

Mit der Umstellung hat Apple auch sein Gebührenmodell für App-Entwickler angepasst. Das Unternehmen schätzt, dass die Gebühren für 99 Prozent aller Entwickler sinken oder gleich bleiben werden.

App-Entwickler kritisiert Lösung

Die vorgestellten Änderungen von Apple bezeichnet Martin Blatter als Scheinlösung. Er ist Geschäftsführer des Schweizer Kurznachrichtendienstes Threema. «Das neu eingeführte Modell ist für Kunden, aber auch Entwickler maximal unattraktiv gestaltet», kritisiert Blatter.

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Martin Blatter: «Für Kunden und Entwickler maximal unattraktiv»
Aus News-Clip vom 08.03.2024.
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Aus Sicht des Threema-Chefs hat Apple die Bedingungen restriktiv gestaltet. Für Entwickler würde sich der Wechsel vom offiziellen App Store auf Marktplätze von Dritten nicht lohnen. «Die Gebühren bleiben unanständig hoch. Auch Kunden haben beim neuen Konzept keine Vorteile, weil die Preise gleich hoch bleiben wie bisher», sagt er.

Ärger bei Epic Games und Spotify

Kritik kommt auch vom grossen Videospielhersteller Epic Games – bekannt für «Fortnite». Trotz des DMA nutze Apple weiter seine Marktmacht aus, lautet der Vorwurf. So hatte Apple ein Entwicklerkonto von Epic Games gesperrt. Damit wollte der Game-Entwickler über einen alternativen Markplatz Fortnite zurück aufs iPhone bringen. 2020 war das Spiel aus dem App Store geflogen, weil sich Epic Games gegen hohe Gebühren gewehrt hatte.

Wegen der DMA-Umsetzung von Apple hat sich Epic Games gemeinsam mit anderen Unternehmen, darunter Spotify, an die verantwortliche EU-Kommission gewandt. «Sie haben das Gefühl, dass sie nicht wirklich besser gestellt sind als vorher», sagt SRF-Digitalredaktor Peter Buchmann. Sie müssten nach wie vor schwer abschätzbare Gebühren bezahlen und ihre Kunden würden mit Sicherheitswarnungen abgeschreckt.

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Peter Buchmann zur Kritik der betroffenen Unternehmen
Aus News-Clip vom 08.03.2024.
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Apple hingegen verteidigt seine Umsetzung des DMA. Das Unternehmen argumentiert, dass es so die Sicherheit und das Vertrauen seiner Kundschaft gewährleiste.

Die Sicherheit hält Threema-Chef Blatter für ein vorgeschobenes Argument. Alternative App-Marktplätze seien nicht unsicherer als der App Store von Apple.

EU-Kommission prüft Verstoss

Inzwischen hat die EU-Kommission auf den Streit zwischen Apple und Epic Games reagiert. Sie forderte von Apple eine Erklärung, wie die Behörde im Brüssel am Donnerstag mitteilte. Sie wird prüfen, ob der Techkonzern gegen EU-Recht verstösst.

Tagesschau, 11.03.2024, 19:30 Uhr; kobt

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