- Die Behörde wirft der Grossbank vor, nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen zu haben, um Geldwäsche von Vermögenswerten einer kriminellen Organisation zu verhindern.
- Die Anklage sei Ergebnis von umfangreichen Ermittlungen zu den schweizerischen Geschäftstätigkeiten einer im internationalen Betäubungsmittelhandel tätigen kriminellen Organisation aus Bulgarien.
Nebst der Credit Suisse erhebt die BA ausserdem Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation. Eine Untersuchung gegen einen zweiten früheren CS-Mitarbeiter sei eingestellt worden. Die Credit Suisse weise die gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück. Ebenfalls sei sie auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt.
Die Bank wies in einer Stellungnahme die Vorwürfe hinsichtlich angeblicher Organisationsmängel zurück. Credit Suisse werde ihre Position entschlossen verteidigen.
Das Schweizer Bundesstrafgericht kann in einem solchen Verfahren neben einer Gewinneinziehung eine Busse von höchstens fünf Millionen Franken verhängen.