«Boni-Systeme haben keine positive Wirkung», sagt SP-Nationalrat Cédric Wermuth. Gerade bei systemrelevanten Banken seien sie absurd. Und SVP-Nationalrat Thomas Aeschi möchte das Top-Management der Credit Suisse der letzten Jahre – Kielholz, Rohner, Thiam – mit Verantwortlichkeitsklagen belangen. «So schnell dürfen die uns nicht davonkommen», so Aeschi. Es dürfe nicht sein, dass sie mit dem Geld davonliefen und der Schweizer Steuerzahler für den Schaden aufkomme.
Während die Credit Suisse in den letzten zehn Jahren drei Milliarden Franken Verlust gemacht hat, hat sie 32 Milliarden Vergütungen an Top-Manager ausgezahlt. Nach der Übernahme der CS ist für die Politik klar: Boni müssen stärker reguliert werden. Wie das gemacht werden soll, haben die Gäste im «Club» heiss diskutiert.
Den Reality-Check liefert Monika Roth, emeritierte Professorin für Finanzrecht: «Es gibt rechtlich keine Mittel, Boni zurückzufordern.» Das Gesetz sehe nichts dazu vor.
Deshalb spricht sie sich dafür aus, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) die Kompetenz zu geben, bei der Verletzung von aufsichtsrechtlichen Pflichten solche Boni zurückfordern zu können. Aber bis dahin sei man auf Goodwill und sozialen Druck angewiesen, damit das Management von sich aus zahle.
Für Wermuth ist es eine Frage des politischen Willens. Das Parlament habe bereits rückwirkend auf Gelder zugegriffen. Zum Beispiel bei Ergänzungsleistungen, die gekürzt werden, wenn man sein Vermögen unverantwortlich aufbraucht. «Bei Menschen mit wenig Geld ist es also möglich, bei Top-Managern nicht.» Das mache die Leute wütend.
«Der Druck, Boni zurückzufordern, wird in der Bevölkerung da sein», sagt FDP-Nationalrätin Petra Gössi. Ihre Partei hat zusammen mit der SVP im Parlament eine Einschränkung der Boni bei systemrelevanten Banken verhindert. Nun fordert auch die FDP Boni vom ehemaligen CS-Management zurück. Wie genau, bleibt unbeantwortet.
Einen konkreten Vorschlag hat Reto Schiltknecht, ehemaliges Finma-Mitglied. Er möchte Banken dazu verpflichten, in Verträgen festzuhalten, dass sie Boni vertraglich zurückfordern können – sogenannte Clawbacks, wie sie Grossbritannien und die EU kennen.
Schadenersatz und strafrechtliche Konsequenzen
Auch Schadenersatzforderungen stehen im Raum. Um zivilrechtlich mit Haftungsklagen gegen CS-Manager vorzugehen, brauche es Kläger, sagt Schiltknecht. Das könnten Aktionäre oder die CS selbst sein.
Artikel 39 des Bankengesetzes, das auf aktienrechtliche Verantwortung verweist, biete laut dem ehemaligen Finma-Mitglied die Möglichkeit dazu. Das gehe aber nur im Falle eines Konkurses. Diesen Artikel müsse man verschärfen.
Auch sollte es strafrechtliche Konsequenzen geben. Dort stelle sich aber das Problem der individuellen Schuldzuweisung. Man müsse Fehlverhalten der Manager vor Gericht nachweisen können. «Je höher man im Management kommt, desto schwieriger ist dieser Nachweis. Denn sie sind nicht direkt im Geschäft involviert.»
Für Marc Chesney, Professor für Finanzwissenschaft an der Uni Zürich, ist der CS-Untergang kein einzelnes Ereignis, sondern der Bankrott eines Finanzcasino-Systems. «Es ist nicht nur der Bankrott einer grossen Bank, sondern auch das Versagen der Politik. Warum hat die Politik 15 Jahre gewartet? Wir wussten schon 2008, dass die Boni Unsinn sind.»