- Die Swisscom darf vorläufig keine Glasfaserkabel der neuen Art verlegen.
- Das hat nach dem Bundesverwaltungsgericht nun auch das Bundesgericht entschieden.
- Hintergrund ist ein Verfahren gegen die Swisscom, welches die Wettbewerbskommission Weko vor einem Jahr aufgenommen hatte.
Das Bundesgericht hat ein Gesuch von Swisscom um aufschiebende Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.
Anfang Oktober hatte das Bundesverwaltungsgericht den Glasfaserbau der Swisscom mit dem sogenannten Einfasermodell gestoppt. Daraufhin hatte die Swisscom Rekurs eingelegt und ist damit unterlegen, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts vom Montag hervorgeht, welches der Winterthurer Telekomanbieter Init7 als Kläger in einem Tweet öffentlich gemacht hat.
Weko und Kläger gewinnen vorerst vor Gericht
Mit dem jetzigen Urteil des Bundesgerichts haben Init7 und die Weko vor der höchsten Schweizer Instanz gewonnen. Sie hatten beantragt, das Gesuch der Swisscom um aufschiebende Wirkung abzuweisen.
Das Bundesgericht schloss sich in der Argumentation der Weko und Init7 an. Es gehe bei den vorsorglichen Massnahmen der Weko nicht darum, einen bereits bestehenden Netzbetrieb einzuschränken, sondern einen weiteren Ausbau nach dem Einfasermodell vorläufig zu untersagen.
Es drohe der Swisscom «daher nicht die Beeinträchtigung in einer bisherigen Tätigkeit, sondern sie wird lediglich vorläufig daran gehindert, ihre Tätigkeit in der von ihr gewünschten Form zu erweitern», urteilte das Bundesgericht. Die Swisscom könne bei einem späteren Sieg im Hauptverfahren den vorsorglich untersagten Ausbau weiterführen.
Weiter hiess es im Urteil, dass die Befürchtungen von Init7 und der Weko nicht von der Hand zu weisen seien, dass mit dem Ausbau des Netzes nach dem Einfasermodel eine nachteilige Wettbewerbssituation der Konkurrenten geschaffen werden könnte. Dies spreche gegen eine aufschiebende Wirkung.
Swisscom bedauert Entscheid
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP bedauert Swisscom-Sprecher Sepp Huber den Entscheid. Der Ausbau der Glasfaser, vor allem im ländlichen Raum, verzögere sich dadurch. «Wir brauchen möglichst rasch Rechtssicherheit und damit Klarheit, damit wir beim Netzausbau wieder Vollgas geben können. Es darf nicht sein, dass die Schweiz aufgrund von unsicheren Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich beim Breitbandausbau in Rückstand gerät», sagte Huber.
Weiter betonte er, dass das Urteil zur Rechtmässigkeit der von der Weko angeordneten vorsorglichen Massnahmen noch ausstehe. Swisscom weise die Anschuldigungen zurück und sehe keine Behinderung des Wettbewerbs. Laut Huber ist der Wettbewerb intensiv und «alle Mitbewerber könnten unsere Netze mit der vollen Bandbreite nutzen und ihre eigenen Angebote über den sogenannten Layer-3-Zugang gestalten».