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Urteil des Bundesgerichts Swisscom unterliegt im Glasfaserstreit

  • Die Swisscom darf vorläufig keine Glasfaserkabel der neuen Art verlegen.
  • Das hat nach dem Bundesverwaltungsgericht nun auch das Bundesgericht entschieden.
  • Hintergrund ist ein Verfahren gegen die Swisscom, welches die Wettbewerbskommission Weko vor einem Jahr aufgenommen hatte.
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Aus dem Archiv: Urteil gegen Swisscom wegen Glafaserausbau
Aus 10 vor 10 vom 05.10.2021.
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Das Bundesgericht hat ein Gesuch von Swisscom um aufschiebende Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.

Anfang Oktober hatte das Bundesverwaltungsgericht den Glasfaserbau der Swisscom mit dem sogenannten Einfasermodell gestoppt. Daraufhin hatte die Swisscom Rekurs eingelegt und ist damit unterlegen, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts vom Montag hervorgeht, welches der Winterthurer Telekomanbieter Init7 als Kläger in einem Tweet öffentlich gemacht hat.

Weko und Kläger gewinnen vorerst vor Gericht

Mit dem jetzigen Urteil des Bundesgerichts haben Init7 und die Weko vor der höchsten Schweizer Instanz gewonnen. Sie hatten beantragt, das Gesuch der Swisscom um aufschiebende Wirkung abzuweisen.

Das Bundesgericht schloss sich in der Argumentation der Weko und Init7 an. Es gehe bei den vorsorglichen Massnahmen der Weko nicht darum, einen bereits bestehenden Netzbetrieb einzuschränken, sondern einen weiteren Ausbau nach dem Einfasermodell vorläufig zu untersagen.

Ein Urteil mit Folgen für die Swisscom

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Die Glasfaserpartnerschaft mit Salt liegt als Folge des Gerichtsurteils auf Eis. Die Swisscom will bekanntlich die Zahl der Glasfaseranschlüsse bis 2025 von einem Drittel der Haushalte und Geschäfte auf rund 60 Prozent erhöhen. Dabei legt sie nur noch eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht, was wesentlich billiger und schneller sei als das bisherige Ausbaumodell mit vier Fasern.

Init7 hatte dagegen vor der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) geklagt, da Swisscom den Wettbewerb dadurch verunmögliche. Die Weko erliess daraufhin die vorsorglichen Massnahmen gegen die Swisscom und der weitere Ausbau des Einfasermodells wurde gestoppt.

Es drohe der Swisscom «daher nicht die Beeinträchtigung in einer bisherigen Tätigkeit, sondern sie wird lediglich vorläufig daran gehindert, ihre Tätigkeit in der von ihr gewünschten Form zu erweitern», urteilte das Bundesgericht. Die Swisscom könne bei einem späteren Sieg im Hauptverfahren den vorsorglich untersagten Ausbau weiterführen.

Weiter hiess es im Urteil, dass die Befürchtungen von Init7 und der Weko nicht von der Hand zu weisen seien, dass mit dem Ausbau des Netzes nach dem Einfasermodel eine nachteilige Wettbewerbssituation der Konkurrenten geschaffen werden könnte. Dies spreche gegen eine aufschiebende Wirkung.

Swisscom bedauert Entscheid

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP bedauert Swisscom-Sprecher Sepp Huber den Entscheid. Der Ausbau der Glasfaser, vor allem im ländlichen Raum, verzögere sich dadurch. «Wir brauchen möglichst rasch Rechtssicherheit und damit Klarheit, damit wir beim Netzausbau wieder Vollgas geben können. Es darf nicht sein, dass die Schweiz aufgrund von unsicheren Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich beim Breitbandausbau in Rückstand gerät», sagte Huber.

Teurer Ausbau und zeitliche Verzögerungen

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Falls die Swisscom auf die Sicht der Weko und des Bundesverwaltungsgerichts umschwenken würde, müsste sie die Zuleitungen von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht erweitern. Laut Huber wäre dies wie der «Bau einer vierspurigen Autobahn in jede Ortschaft».

Ausserdem bräuchte es deutlich mehr Tiefbauarbeiten, um die Kabelschächte für die dickeren Glasfaserkabel zu vergrössern. Dafür müssten Strassen aufgerissen werden, was Verzögerungen durch Baubewilligungen bedeute.

Bereits Ende Oktober hatte Konzernchef Urs Schäppi gesagt, dass ein möglicher Ausbau der Kabelkanäle im Tiefbau über zwei bis drei Millionen teurer werden würde.

Weiter betonte er, dass das Urteil zur Rechtmässigkeit der von der Weko angeordneten vorsorglichen Massnahmen noch ausstehe. Swisscom weise die Anschuldigungen zurück und sehe keine Behinderung des Wettbewerbs. Laut Huber ist der Wettbewerb intensiv und «alle Mitbewerber könnten unsere Netze mit der vollen Bandbreite nutzen und ihre eigenen Angebote über den sogenannten Layer-3-Zugang gestalten».

SRF 4 News, 08.12.2021, 11:00 Uhr ; 

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