Dem Ferienwohnungs-Onlineportal Airbnb und dem Mitfahrdient Uber dürften in den EU-Mitgliedstaaten nicht zu viele Steine in den Weg gelegt werden, findet die EU-Kommission. In ihren neuen Richtlinien zur sogenannten Sharing Economy wird gewarnt vor einem übertriebenen Vorgehen gegen Unternehmen, die über das Internet das Teilen von persönlichem Eigentum vermitteln.
Jegliche Beeinträchtigungen dieser neuen Dienste müssten gerechtfertigt und angemessen sein, heisst es im Entwurf der Richtlinie. Verbote solcher Dienste würden nur ein letztes Mittel darstellen, «das nur angewendet werden sollte, wenn die Wahrung öffentlicher Interessen nicht mit weniger restriktiven Vorgaben zu erreichen ist».
Konkurrenz für die Hotels
Mit seinem Geschäftsmodell bedeutet Airbnb eine Konkurrenz für die Hotelbranche, Uber für das Taxigewerbe. Beide Unternehmen sehen sich in verschiedenen Ländern mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Uber musste sein Angebot daher teilweise einschränken. Und gewisse Städte gehen gegen das Vermieten normaler Wohnungen per Airbnb an Touristen vor, weil dadurch die Mieten in die Höhen getrieben würden und Wohnraum verloren gehe.
Gleichbehandlung in der EU angestrebt
Bis anhin wurden in der EU solche Plattformen unterschiedlich behandelt, sagt Samuel Emch, SRF- Wirtschaftsredaktor. «Diese neuen Geschäftsmodelle sollen aber in der ganzen EU gleich behandelt werden, darum gibt die EU die Richtung vor.» Radikale Verbote, wie sie verschiedene Länder beispielsweise gegenüber dem Fahrdienst Uber ausgesprochen haben, sollen nicht mehr verhängt werden.
Die Kritik an diesen Plattformen ist gross, zum Beispiel aufgrund der Arbeitsbedigungen der Uber-Fahrer oder wenn bei Airbnb etwas schiefläuft. «Genau darum ist dieses Papier der EU sehr wichtig. Es definiert, dass die Plattformen als Vermittler angesehen werden, nicht als Unternehmer. «Für diesen neuen Wirtschaftszweig ist das ein wichtiger Schritt.»