Die GV-Premiere zur Umsetzung der Abzocker-Initiative ist gelungen: Die 160 anwesenden Aktionäre des Elektronikkomponenten-Herstellers Schaffner haben als erste ihre erweiterten Bestimmungsrechte ausgeübt. Sie folgten in allen Punkten dem Verwaltungsrat.
Die Vorgängig viel diskutierten neuen Bestimmungen der Abzocker-Initiative und der entsprechenden «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)» gaben in Solothurn nicht zu reden. Die Schaffner-Generalversammlung stimmte ohne Widerspruch und in allen Punkten den Anträgen des Verwaltungsrats zu.
Über 90 Prozent Zustimmung
Insbesondere die Statutenänderungen zur Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung hätten für Diskussionsstoff sorgen können. Etwa, ob die Fixlöhne und Boni für das Management und den Verwaltungsrat vorgängig oder erst nach Bekanntwerden der Jahreszahlen abgesegnet werden sollen.
«Für Schaffner ist die Sachlage aber klar: Nur die prospektive – also vorgängige – Abstimmung bringt Rechtssicherheit für das Unternehmen», betonte Verwaltungsratspräsident Daniel Hirschi eingangs der Versammlung. Mit 90,36 Prozent Ja-Stimmen folgten die Aktionäre den Worten ihres Präsidenten.
GV der grossen Konzerne mit Spannung erwartet
Ausserdem wurden alle Verwaltungsräte, der Verwaltungsratspräsident, der Vergütungsausschuss, der Stimmrechtsvertreter sowie die Revisionsstelle wiedergewählt. Gemäss den neuen Bestimmungen wählt die Generalversammlung diese neu einzeln und für die Dauer eines Jahres. Die Abstimmungen sind bindend. Blosse Konsultativabstimmungen sind nicht mehr zulässig.
Schaffner ist ein mittelständisches Unternehmen und stand nie im Zentrum der Abzocker-Debatte, wie SRF-Wirtschaftsredaktor Martin Stucki in der «Tagesschau» betont. «Die wirkliche Bewährungsprobe für die neuen Regeln steht erst noch bevor – wenn ab Ende Februar die grossen Schweizer Konzerne ihre Aktionäre einberufen werden.»