Thomas Wyssa ist Gemüsebauer. Sein Betrieb in Galmiz (FR) ist auf ausländische Kräfte angewiesen. Entscheidet der Bundesrat am 10. April für die Ausdehnung der Ventilklausel auf alle EU-Staaten, hätte er ein Problem.
Bis zu 12 portugiesische Landarbeiter beschäftigt Wyssa in der Hochsaison. Ohne sie wäre die Arbeit auf dem 18 Hektar grossen Betrieb nicht zu bewältigen.
Gerade Gemüse- und Obstbauern seien laut Bauernverbandspräsident Markus Ritter auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Mit der bisherigen Regelung habe er leben können, da mit kurzfristigen Bewilligungen die notwendigen Arbeitskräfte rekrutiert werden konnten, sagte er gegenüber Radio SRF.
Harte Arbeitsbedingungen
Landwirt Wyssa müsste bei der Erweiterung der Ventilklausel zwangsläufig auf einheimische Kräfte zurückgreifen. Doch die gibt es kaum, sagt er. Als Grund nennt er bei Radio SRF die Arbeitsbedingungen. 55 Wochenstunden seien die Norm und das bei jedem Wind und Wetter. Der Anfangslohn eines Landarbeiters betrage laut Wyssa 3170 Franken brutto. Bedingungen, die Arbeitnehmer aus ärmeren EU-Ländern eher akzeptieren würden.
Arbeitnehmer wie Jorge Rodriguez aus Portugal. Der 25jährige arbeitet bereits seit fünf Jahren in Galmiz. «In Portugal ist es sehr schwierig eine Arbeitsstelle zu finden und ausserdem verdient er hier deutlich besser als zu Hause», erklärt der Vorarbeiter.
Statt auf Arbeiter wie Rodriguez, müsste der Landwirt in Zukunft sein Personal beim Arbeitsamt akquirieren. Hinzu käme die Erledigung des Papierkrams. Wyssa glaubt, dass er dann Schwierigkeiten alle seine Stellen im Betrieb zu besetzen.
Für acht Länder gilt Ventilklausel bereits
Die Ventilklausel ist bereits seit letztem Jahr in Kraft. Bisher beschränkte sie sich auf Arbeitskräfte aus acht osteuropäischen EU-Ländern, den sogenannten EU-8-Staaten. Kurzaufenthaltsbewilligungen und Bewilligungen für Menschen aus den anderen EU-Staaten waren davon nicht betroffen. Wyssa kann deshalb nach wie vor auf ausländische Kräfte zurückgreifen, wenn auch stets kurzfristig.
Damit könnte bald Schluss. Stimmt der Bundesrat für die Erweiterung der Ventilklausel, gehören Bewilligungen für Kurzaufenthalte aus den EU-8-Staaten der Vergangenheit an. Und: Die Ventilklausel würde für alle EU-Staaten gelten. Die Regelung würde allerdings nur bis Mai 2014 gelten.
Thomas Wyssa hofft dennoch auf ein Nein des Bundesrates zur Erweiterung der Ventilklausel. Auch wenn er als SVP-Mitglied damit eine andere Meinung als die meisten seiner Parteikollegen.