Nachdem sich die Finanzministerien beider Länder 2013 grundsätzlich auf ein Abkommen geeinigt hatten, sind nun letzte Klärungen zwischen den Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden erfolgt.
Demnach können Schweizer Banken, die grenzüberschreitend Finanzdienstleistungen anbieten wollen, ab sofort um eine vereinfachte Freistellung bei der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin ersuchen, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Bern mitteilte.
Keine eigenen Filialen mehr nötig
Eine eigene Filiale in Deutschland oder eine Vermittlung eines in Deutschland respektive im EWR bewilligten Kreditinstituts ist damit nicht mehr erforderlich und deutsche Kunden können von der Schweiz aus betreut werden.
Die BaFin habe nach gründlicher Prüfung die Art anerkannt, wie Banken nach den Schweizer aufsichtsrechtlichen Anforderungen das deutsche Recht einhalten müssen, namentlich bezüglich Kundenschutz und Geldwäscherei-Vorkehrungen, hiess es beim SIF auf Anfrage.
Weitere Länder sollen folgen
Der Marktzugang für Schweizer Institute werde zwar verbessert, es sei aber kein voller Marktzugang wie er unter EU-Mitgliedsländern gelte, vermeldete die Schweizerische Bankiervereinigung. Der Verband zeigt sich dennoch erleichtert. Es sei positiv, dass die Umsetzungsfragen zum Freistellungsverfahren mit Deutschland jetzt geklärt wurden, heisst es in einer Stellungnahme.
Die Bankiervereinigung hofft, dass ähnliche Lösungen auch mit anderen wichtigen Märkten gefunden werden können, denn ein diskriminierungsfreier Marktzugang sei ein wichtiger Wachstumsfaktor für die Schweizer Banken.
Während die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU auch bezüglich eines Finanzdienstleistungsabkommens stocken, laufen Gespräche mit Frankreich und Italien. Mit Grossbritannien und Österreich bestehen Abkommen.