Meist gehen die Gelder bei einem Stellenwechsel oder Arbeitsunterbruch vergessen, sagt Max Meili, Geschäftsleiter der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Dann liegt es nämlich am Arbeitnehmer zu entscheiden, ob die angesammelten Gelder von der Pensionskasse des alten Arbeitgebers in jene des neuen oder an eine andere Einrichtung transferiert werden sollen. Tut er dies nicht, landet das Geld spätestens zwei Jahre nach dem Austritt bei der Auffangeinrichtung.
Diese nimmt, wenn möglich, Kontakt mit dem Kontoinhaber auf. Hat dieser aber neben der Stelle auch noch die Adresse gewechselt, wird es schwierig. Die Auffangeinrichtung verwaltet das Geld, bis eine entsprechende Anfrage eingeht.
Von 10 Rappen bis 4500 Franken
Dank einer besseren, systematischen Datenerfassung könnten immer mehr Konteninhaber ausfindig gemacht werden, sagt Meili. Mittlerweile kann bei 34 Prozent der insgesamt gut 900'000 Konten bei der Auffangeinrichtung der Besitzer kontaktiert werden, 62 Prozent des verwalteten Kapitals gelten als «zustellbar».
Trotzdem nimmt, in absoluten Zahlen, auch die Menge der unzustellbaren Konten zu. 599'212 waren es im letzten Jahr, fünf Jahre zuvor erst 426'303. Mittlerweile werden über 2,7 Milliarden Franken «unzustellbares Kapital» verwaltet, gut eine Milliarde mehr als noch 2009.
In der Regel sind es eher kleine Pensionskassenguthaben, die vergessen gehen und bei der Auffangeinrichtung landen. Auf einigen Konten liegen gerade einmal 10 Rappen, im Schnitt sind es 4500 Franken.
Geld bei der Ausreise vergessen
Ein wichtiger Grund für die Zunahme der Anzahl vergessener Konten sei die Globalisierung, sagt Meili. Erstens verbringen immer mehr Schweizer eine gewisse Zeit im Ausland, sei es für die Arbeit oder für eine Auszeit. Diese Leute vergessen dann, dass sie die angesammelten Pensionskassengelder in der Schweiz von der Kasse des alten Arbeitgebers in eine neue Vorsorgeeinrichtung überführen müssten.
Zweitens arbeiten aber auch immer mehr Ausländer in der Schweiz. Viele kennen das System der zweiten Säule nicht und lassen bei der Rückkehr in die Heimat das Geld in der Schweiz zurück. Eine weitere Erklärung sei, sagt Meili, dass die Leute heute häufiger umziehen als früher und so schwieriger auffindbar sind.
33'000 Anfragen letztes Jahr
Wer vermutet, er habe «vergessene Pensionskassengelder», kann über die Zentralstelle 2. Säule eine Anfrage starten. Allein im letzten Jahr sind dort rund 33'000 Anfragen eingegangen – deutlich mehr als noch vor einigen Jahren, wie die Zentralstelle auf Anfrage mitteilt. Gründe für die Zunahme seien Medienberichte zum Thema, aber auch Behörden, die etwa bei Ergänzungsleistungs- oder Sozialhilfebezügern genauer nachfragten.
Eine Anfrage lohnt sich häufig. In 42 Prozent der Fälle werden ein oder mehrere Konten entdeckt. Letztes Jahr konnte die Auffangeinrichtung eine Rekordsumme von 940 Millionen Franken ausbezahlen beziehungsweise an eine neue Pensionskasse überweisen. Darin eingerechnet sind allerdings auch Gelder von Personen, die über ihr Konto informiert waren, dieses aber aus irgendeinem Grund noch nicht transferiert hatten.
Anspruch verfällt am 100. Geburtstag
Doch selbst wer von sich aus nicht aktiv wird, hat mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters gute Chancen, entdeckt zu werden. Bei weiterhin bestehenden Guthaben vergleicht die Zentralstelle dann die Kontodaten mit den Daten der AHV-Ausgleichskassen. Selbst Angaben aus dem nahen Ausland werden teilweise einbezogen. «Da die meisten auf irgend eine Weise Altersleistungen beziehen, werden auf diesem Weg viele Leute gefunden», sagt Meili.
Erst wenn eine Person bis zu ihrem 100. Geburtstag nicht ausfindig gemacht werden kann, verfällt ihr Anspruch. Dann fliessen die Gelder in einen allgemeinen Topf des Sicherheitsfonds der Zentralstelle, der am Ende allen Versicherten zu Gute kommt.