Informationen des «Spiegels» zufolge bereitet das Management der Signa Prime den Insolvenzantrag vor. Es handelt sich um die wichtigste Tochter im Firmengeflecht. René Benko hat in dieser Gesellschaft Anteile an bekannten Immobilien wie dem Goldenen Quartier in der Wiener Innenstadt oder dem Berliner KaDeWe gebündelt.
Die Insolvenz von Teilen der Handelsgruppe des österreichischen Unternehmers René Benko dürfte eine der komplexesten Pleiten im deutschsprachigen Raum werden.
Nicht alle Gesellschaften sind zwingend insolvent
Unter dem Dach der Signa Holding fungieren über 1000 Gesellschaften. Wirtschaftsanwalt Karl Wüthrich – er liquidierte nach dem Ende der Swissair die nationale Airline – erklärt: «Wenn eine Holding insolvent wird, dann heisst das, zumindest in Europa, nicht, dass alle Gruppengesellschaften automatisch insolvent werden.»
Jetzt muss jede Gesellschaft unter dem Dach der Signa Holding prüfen, ob sie zahlungsfähig, überschuldet oder sanierungsfähig ist. Wüthrich erklärt, Gesellschaften eines Konzerns würden im Insolvenzrecht grundsätzlich individuell behandelt. Damit müsse diese Untersuchung auch nach dem jeweiligen Landesrecht gemacht werden.
Auch Globus ist davon betroffen
Der Gläubigerschutz geniesse oberste Priorität, so Wüthrich. Die Muttergesellschaft hat in Österreich Insolvenz angemeldet, in Deutschland sechs Töchter und in der Schweiz drei. Darunter gehört auch die Signa Retail Selection. Diese umfasst neben der Galeria Kaufhäuser in Deutschland auch das Warenhaus Globus.
Trotzdem laufen die Geschäfte bei Globus weiter. 50 Prozent des Warenhauses gehören ohnehin der thailändischen Central Group. Diese will eigenen Angaben zufolge Globus weiterführen – auch ohne Signa.
Wenn Vermögensverschiebungen gemacht werden, kann das auf der einen Seite konkursrechtliche Anfechtungsansprüche generieren. Es kann aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Kompliziert wird es bei Pleiten, wenn Gesellschaften untereinander Geld schulden oder untereinander Beteiligungen haben. Dies ist auch bei der Signa-Gruppe offenbar der Fall. Wirtschaftsanwalt Wüthrich erkennt darin die grössten Gefahren: «Wenn Vermögensverschiebungen gemacht werden, kann das auf der einen Seite konkursrechtliche Anfechtungsansprüche generieren. Es kann aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.»
In der Praxis bedeutet dies, wenn ein Konzern kurz vor dem Konkurs steht, verschieben Besitzer nicht selten Vermögenswerte innerhalb des Konzerns oder an Dritte, um das Vermögen in Sicherheit zu bringen. In der Folge schrumpft die Konkursmasse und Gläubiger gehen im schlimmsten Fall leer aus. Heute lässt sich nur schwer sagen, ob und wenn ja, in welchem Ausmass dies bei der Signa der Fall ist.
Benko hat bereits vorgesorgt
Obschon die Lage unübersichtlich ist, kann mit Sicherheit gesagt werden: Der Tiroler Unternehmer René Benko hat vorgesorgt. Bereits 2017 hat er das Familienvermögen in eine private Familienstiftung ausgelagert. Ein Teil dieses Geldes ist selbst dann sicher, wenn Benko juristisch belangt werden sollte. Im Raum steht beispielsweise der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Mit einem solchen Fall dürfte Benko gerechnet haben, denn bereits jetzt drohen erste Gläubiger mit Klagen.