- Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert auf einem tiefen Niveau.
- Eine erstmalige Erhöhung des Referenzwertes für die Mietzinsgestaltung rückt aber näher.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz laut Mitteilung vom Mittwoch per Anfang März auf 1.25 Prozent. Auf diesem rekordtiefen Wert liegt er seit März 2020.
Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist den Angaben zufolge gegenüber dem Vorquartal auf 1.33 von 1.18 Prozent gestiegen. Er liegt damit nahe am Schwellenwert für eine Erhöhung.
Eine Erhöhung ist laut dem BWO angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittssatz auf über 1.37 Prozent steigt. Die nächste Publikation des Referenzsatzes ist Anfang Juni 2023 geplant.
Seit 2020 auf Tiefstwert
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Bei seiner Einführung 2008 hatte der Referenzsatz noch bei 3.5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1.25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert. Gemäss der Einschätzung verschiedener Expertinnen und Experten dürfte es im weiteren Jahresverlauf zu einer Erhöhung kommen.