- Im Wallis wurden im März zwei Wölfe erlegt, ein Männchen und ein Weibchen.
- Eine Abschussbewilligung gibt es nur, wenn Wölfe eine gewisse Anzahl Nutztiere gerissen haben. Das war aber nur bei einem der beiden Wölfen der Fall.
- Das Männchen gehörte nicht zum gefährlichen Rudel, das zeigt jetzt eine DNA-Analyse. Er hätte nicht getötet werden dürfen.
Die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere teilt mit, dass die genetische Analyse ergab, dass der Wolf nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften.
«Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist», schreibt die Dienststelle in einer Mitteilung.
Der zweite geschossene Wolf, das Weibchen, wurde hingegen rechtmässig erlegt. Die genetischen Analysen haben gezeigt, dass die im März erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte. Die Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.