- In der Region Goms-Aletsch ordnet die Kantonsregierung den Abschuss eines Wolfs an.
- Das Tier riss gemäss der Walliser Regierung bereits 30 Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alp.
- Es ist bereits die zweite Abschussbewilligung innerhalb weniger Tage, die der Kanton erteilt.
Gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd sind die Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt. Laut Verordnung darf ein Wolf abgeschossen werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen hat.
Die Regierung hatte bereits am Freitag eine Bewilligung zum Abschuss eines anderen Wolfs erteilt. Dieser hat in der Region Val d'Illiez zwölf Nutztiere in einer geschützten Situation gerissen.
Ab der Veröffentlichung des Entscheids am 22. Juli dürfen die beiden Tiere erlegt werden. Wildhüterinnen und Wildhüter haben ab diesem Zeitpunkt 60 Tage Zeit, um den Abschuss durchzuführen, zumindest wenn sich noch Nutztiere im definierten Perimeter befinden.
Abschüsse auch im Bündnerland
Auch im Graubünden hat die Regierung den Abschuss von zwei Jungwölfen des Beverin-Rudels bewilligt. Die Wölfe hatten zuvor zwei Kühe angegriffen.