Ein Fotograf aus Zürich bekommt dauernd Rechnungen von Onlineshops für Produkte, die er nie bestellt hat. Die Päckli werden an seine Büroadresse geliefert – ein grosses Atelierhaus mit vielen verschiedenen Parteien – und dort von den Übeltätern unbemerkt abgeholt.
Konto auf seinen Namen eröffnet
Die Gauner haben mit dem Namen des Fotografen eine falsche E-Mail-Adresse und ein falsches Konto erstellt. So bestellten sie Waren auf Rechnung für mehrere tausend Franken an seine Büroadresse. Der Zürcher reichte Strafanzeige bei der Polizei ein und informierte die Onlineshops, dass er nie etwas bestellt habe.
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz kennt man diese Masche und die Fälle nähmen zu, sagt Geschäftsführerin Sara Stalder gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Unbestellte Waren müsse man nicht bezahlen, den Shop aber schriftlich informieren. Auch eine Anzeige bei der Polizei sei richtig und wichtig. Die Polizei kam Betrügern in anderen Fällen so auch schon auf die Schliche.
Dies bestätigt die Schweizerische Kriminalprävention und schreibt «Espresso»: «Auch für kriminalpräventive Ansätze und Massnahmen ist es wichtig zu wissen, welche Phänomene aktuell beschäftigen.»
Handelsverband mit Warnsystem
Der Fotograf habe richtig gehandelt, sagt auch der Geschäftsführer von Handelsverband. Swiss, Bernhard Egger: Strafanzeige bei der Polizei einreichen und den Onlineshop informieren. So könne der Händler reagieren und beispielsweise eine Mahnung stoppen.
Eine Meldung beim Shop sei auch deshalb wichtig, damit ein Betrug mit den gleichen falschen Angaben in Zukunft nicht mehr passieren könne. Ausserdem habe man verschiedene Warnsysteme: «Die Kombinatorik von Lieferanschrift, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, […] werden in diesen Systemen geprüft und geben dann je nachdem einen Alarm.» Wird ein Alarm ausgelöst, prüfe der Onlineshop erneut, ob auch wirklich der Fotograf ein paar rote Ringelsocken bestellt habe, oder ob es sich möglicherweise um eine erneute Betrugsbestellung handelt.
Unter Umständen profitierten aber auch andere Onlineshops von diesen Informationen: Wenn ein Shop bei der gleichen Bonitätsprüfungsfirma angeschlossen sei, bekomme er ebenfalls einen Alarm, wenn ein Paket auf Rechnung mit der gleichen falschen E-Mail-Adresse an die Büroadresse des Fotografen bestellt wird.
Auch Onlineshops sensibilisiert
Die Mitglieder des Handelsverbands seien mittlerweile sensibilisiert und schauten auf verschiedene Faktoren bei einer Bestellung, um einen Betrug frühzeitig zu erkennen, so Egger. Die Händler sollten prüfen, ob Rechnungs- und Lieferadresse identisch ist.
Und sie seien angehalten, Pakete ab einer gewissen Auftragshöhe nur noch eingeschrieben zu verschicken. Und Waren im Zweifelsfall nicht mehr auf Rechnung, sondern nur noch mit Vorauskasse oder Kartenzahlung zu versenden.
Die Post wiederum hat verschiedene (teilweise kostenpflichtige) Angebote, die man wählen kann, damit ein Paket nicht im Hauseingang deponiert, sondern persönlich übergeben wird. So kann man die Annahme für ein unbestelltes Paket verweigern und auf Kosten des Absenders zurückschicken.