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Fensterschmutz bleibt an Mieterin hängen
Aus Espresso vom 12.06.2024. Bild: SRF
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Dreckiges Fenster Verwaltung will Mangel nicht beheben

Eine Mieterin kann ihr dreckiges Fenster von aussen nicht selbst putzen. Pech, sagt die Verwaltung.

Darum geht’s: Eine Mieterin aus dem Kanton Bern wohnt seit bald fünf Jahren in einer Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Eines der grossen Wohnzimmerfenster lässt sich nicht öffnen und sie kann es deshalb nicht selbst putzen. Mittlerweile strotzt das Fenster vor Dreck. Die Mieterin bittet die Verwaltung Wotreva, das Fenster von aussen zu reinigen. Diese weigert sich jedoch. Die Mieterin hakt nach und möchte wissen, ob sie stattdessen ein neues Fenster erhalte – eines, das sie selbst reinigen könne. Die Verwaltung antwortet per Mail: «Sie können das Fenster nicht selbst reinigen. Leider müssen Sie einfach das schmutzige Fenster von aussen akzeptieren.»

Das sagt der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz: «Im konkreten Fall könnte man wohl von einem Mangel an der Mietsache ausgehen», sagt Fabian Gloor, Jurist beim Mieterverband Schweiz. Als Mieterin sei man nur für den sogenannt kleinen Unterhalt zuständig. «Dazu gehört alles, was ein normal handwerklich begabter Durchschnittsmieter mit wenigen Handgriffen selbst erledigen kann. Das dreckige Fenster im zweiten Stock kann die Mieterin jedoch unmöglich selbst von aussen reinigen. Sie braucht dafür eine professionelle Reinigungsfirma.» Diese Arbeit gehöre zum Unterhalt und sei deshalb Sache der Verwaltung.

Das sagt die Verwaltung: Eine Stellungnahme der Wotreva AG gibt es nicht. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat mehrere E-Mails an verschiedene Mitarbeitende von Wotreva geschickt. Die Verwaltung antwortete auf keine der Nachrichten. Auch auf ein Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin, bei welchem «Espresso» um eine Stellungnahme bat, meldete sich niemand zurück.

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Was soll die Mieterin tun? Sind Sie als Mieterin oder Mieter in einer solchen Situation, dürfen Sie den Mietzins auf keinen Fall zurückbehalten. Unter Umständen riskieren Sie damit die Kündigung wegen Zahlungsverzug. Sie können aber den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen, bis der Mangel behoben ist. Aber Achtung! Die Formalitäten müssen unbedingt eingehalten werden. Alle Briefe an die Verwaltung müssen Sie eingeschrieben verschicken. Sinnvoll kann auch eine Beratung beim Mieterinnen- und Mieterverband Ihrer Region sein.

Espresso, 11.06.24, 08:10 Uhr

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