Zwar war es bereits vor der Änderung im Krankenversicherungsgesetz so geregelt, dass Praxen, Spitäler oder andere Leistungserbringer ihren Patientinnen und Patienten aus Transparenzgründen immer eine Rechnungskopie zu schicken haben, auch wenn sie direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Aber bloss auf Verordnungsstufe. Nun ist es auch gesetzlich festgelegt und bei Zuwiderhandlung droht der Ärzteschaft eine Busse von bis zu 20’000 Franken.
Die Gesetzesänderung ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft, und Rückmeldungen aus der Hörerschaft des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» zeigen: Noch halten sich nicht alle daran.
Wer gehört zu den Leistungserbringern?
Elektronisch per Mail oder auf Papier per Post
Viele Praxen haben ihre Administration und das Rechnungswesen ausgelagert an spezialisierte Unternehmen. Zum Beispiel an die Genossenschaft Ärztekasse AG, die einen wesentlichen Teil der ambulanten Praxen in der Schweiz bearbeitet. Christian Greuter ist Direktionsmitglied und bestätigt gegenüber «Espresso», dass sich seit der Gesetzesanpassung viel mehr Praxen darum bemühten, die Rechnungskopie automatisch zu verschicken. Elektronisch oder auch per Post.
Bei Problemen zur Ombudsstelle
Tipp: Wer trotz Nachfragen beim Arzt oder Spital keine Rechnungskopie erhält, kann sich an seinen Krankenversicherer wenden, an die Ombudsstelle Krankenversicherung oder an eine Patienten-Organisation.