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Kampf gegen Elektroschrott Smartphones: Kommt der austauschbare Akku zurück?

Ab Juni 2025 gelten in der EU strengere Regeln zu Akkus von Handys und Tablets. Die Schweiz will nachziehen.

Wo liegt das Problem bei Smartphone-Akkus? Seit 2012 verbauen immer mehr Hersteller die Akkus fest in ihre Geräte, um sie dünner und leichter zu machen. Dies wirkt sich negativ auf die Lebensdauer aus.

Wenn der Akku nicht mehr leistungsfähig ist, müssen Handys häufig entsorgt werden. Das ärgert viele Nutzerinnen. Ab Juni 2025 könnte sich das Problem jedoch verbessern.

Was passiert im Juni 2025? Ab dem 20. Juni 2025 gilt in der EU eine neue Ökodesign-Verordnung. Diese soll die Lebensdauer und Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets verbessern, um unnötigen Elektroschrott zu reduzieren.

Richtlinien in der EU-Ökodesign-Verordnung

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  • Robustheit: Geräte müssen widerstandsfähiger gegen Stürze, Kratzer sowie Staub- und Wasserschäden sein.
  • Batterielebensdauer: Akkus von Smartphones und Tablets müssen mindestens 800 Ladezyklen mit einer Restkapazität von 80 Prozent erreichen.
  • Ersatzteile: Wichtige Ersatzteile müssen innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen verfügbar sein. Dies für sieben Jahre nach Verkaufsende eines Modells.
  • Software-Updates: Betriebssystem-Updates müssen mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsstart bereitgestellt werden.
  • Energieetikette: Eine neue Etikette informiert über Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit, um Verbrauchern bei der Auswahl eines nachhaltigen Geräts zu helfen.

Das gilt in der EU neu betreffend Smartphone-Akkus: Smartphone-Akkus müssen künftig entweder durch Laien austauschbar sein oder die verbauten Akkus müssen strengere Anforderungen an die Haltbarkeit erfüllen und von Fachleuten ausgetauscht werden können. Die Hersteller sind zudem verpflichtet, wichtige Ersatzteile wie Akkus bis zu sieben Jahre nach dem Verkauf des letzten Modells auf dem EU-Markt anzubieten. Und diese innerhalb von zehn Arbeitstagen zu liefern.

Betreffen die neuen Vorgaben auch die Schweiz? Das Schweizer Recht werde in der Regel an solche EU-Vorgaben angepasst, schreibt das zuständige Bundesamt für Umwelt Bafu dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Dies, um Nachteile für den Schweizer Markt zu verhindern und um die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Daher sei es zu erwarten, dass auch in der Schweiz bald Smartphones erhältlich sind, die den neuen Anforderungen entsprechen. Allerdings gelten Übergangsfristen. Bis Ende Juni 2026 dürfen noch «ältere» Handys verkauft werden.

Was sagt der zuständige Bundesrat, Albert Rösti? Der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) sagte auf eine parlamentarische Anfrage: Die zuständigen Bundesstellen planten, die EU-Reglungen zu übernehmen. Dafür müsste die Energie­effizienz­ver­ordnung angepasst werden.

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Deshalb freut sich die Stiftung für Konsumentenschutz: Diese neue Richtlinie der EU sei sehr wichtig und «dringend erwünscht». Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS freut sich, dass Konsumierende mit der neuen EU-Verordnung von verbesserten Reparatur-Möglichkeiten und strengeren Regeln zur Langlebigkeit profitieren. 

Espresso, 10.2.25, 8:10 Uhr

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