Für ihr neues Bänkli war eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» auf der Suche nach einer Bankauflage. Im Onlineshop des Versandhauses Brigitte wurde die Frau fündig. Sie bestellt den Artikel «komfortable Bankauflage und 2-teiliges Kissen-Set». Geliefert werden allerdings nur die Kissen. Die Hörerin geht zunächst von einem Fehler aus und meldet sich beim Kundendienst. Dort verspricht man ihr, der Sache nachzugehen.
Versandhaus Brigitte verändert Inserat klammheimlich
Mehrere Wochen und diverse Kundendienst-Anfragen später erklärt man der Hörerin: Der Lieferant sage, diesen Artikel habe es so gar nie gegeben. Tatsächlich, im Inserat des Versandhauses ist das Bild der Bankauflage plötzlich nicht mehr auffindbar. Nun platzt der Hörerin der Kragen: «Ich fühle mich für dumm verkauft», ärgert sich die Brigitte-Kundin.
Offensichtlich wurde das Inserat im Onlineshop in der Zwischenzeit angepasst. Die Hörerin kann das mit einem Screenshot vom ursprünglichen Angebot beweisen.
Allerdings: Im Titel des Inserats ist immer noch die Rede von der Bankauflage und dem Kissen-Set. Nur aus der Detailbeschreibung wird klar, dass es sich lediglich um die beiden Kissen handelt.
Erst als sich «Espresso» bei Brigitte meldet, werden die verwirrenden Angaben im Onlineshop endlich angepasst. Weshalb erst jetzt? Das Versandhaus schreibt dazu: «Die Berichtigung hat mehr als drei Wochen vor Ihrem Einschalten stattgefunden. Dies ist ein manueller Prozess. Der Mitarbeitende hat dabei leider übersehen, dass auch in der Detailbeschreibung die Bankauflage erwähnt ist. Das haben wir tatsächlich erst nach Ihrer Meldung festgestellt.» Man entschuldige sich für diesen Fehler.
Happy End für die Hörerin
Konsumentenschützerin Sara Stalder findet die ganze Geschichte stossend: Fehler können passieren, sagt Stalder. In diesem Fall sehe es allerdings weniger nach einem Fehler aus: «Man hat das Gefühl, man versucht, sich aus der Affäre zu ziehen.» Es bleibe ein schaler Beigeschmack. Sara Stalder geht sogar noch einen Schritt weiter und spricht von einem «unlauteren Verhalten».
So weit geht die Rechtsanwältin Isabelle Oehri von der Hochschule Luzern nicht. Sie spricht von einem unglücklichen Fall: «Es ist verwirrlich. Es gibt widersprüchliche Angaben», aber juristisch sei es kaum so schwerwiegend, dass das Verhalten als unlauter qualifiziert werden müsste.
Immerhin findet sich dank «Espresso» eine Lösung für die Hörerin. Das Versandhaus verspricht, dass das komplette Set mit Bankauflage und Kissen Ende November geliefert werde. Das ist insofern erstaunlich, als der Kundendienst von Brigitte der Hörerin zuvor erklärt hatte, es sei nichts zu machen, die Bankauflage sei nicht mehr erhältlich.