Der Referenzzinssatz sinkt. Das sind gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter: Viele haben Anspruch auf eine Mietreduktion. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet immer wieder über den Zusammenhang von Referenzzinssatz und Mieten.
Es gibt dabei Tipps, wie sich Mieterinnen und Mieter wehren können, wenn eine Verwaltung den tieferen Referenzzinssatz nicht weitergibt. Hier eine Auswahl unserer bisherigen Berichte:
Wenn die Verwaltung bockt
Reduziert eine Verwaltung bei einer Senkung des Referenzzinssatzes die Miete nicht, können Sie sich wehren. Das geht besonders einfach mit unserem Musterbrief. Die Erfolgschancen sind gut. Eine Senkung einfordern können Sie, wenn Ihr Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als dem aktuellen basiert.
Es ist nie zu spät, sich zu wehren
Zwar gibt es viele professionelle und mieterfreundliche Verwaltungen, die eine Mietsenkung von sich aus gewähren. Bei jenen, die es nicht tun, trauen sich viele Mieterinnen und Mieter nicht, eine Senkung ihres Mietzinses zu verlangen. Dies, obwohl sie dadurch jeden Monat viel Geld sparen könnten. «Espresso», sagt: Es ist nie zu spät! Gut zu wissen: Fechten Sie den Mietzins erfolgreich an, gilt ein Kündigungsschutz von drei Jahren.
Steigt der Referenzzinssatz, gehen auch die Mieten wieder hoch
Das ist die Kehrseite der Medaille: Steigt der Referenzzinssatz wieder an, dürfen die Verwaltungen die Mieten auch wieder erhöhen. Mietrechtsexpertin Carmen Wettstein sagt im Interview, wann eine solche Mietzinserhöhung missbräuchlich ist.
Zu tiefer Referenzzins im Mietvertrag
Wenn Vermieter einen zu tiefen Referenzzins in den Mietvertrag schmuggeln, um eine Mietsenkung zu verhindern, ist das ungültig. Es gilt der offizielle Satz. Betroffene Mieter können trotz falscher Zahl im Vertrag eine Reduktion ihrer Miete verlangen, falls der hypothekarische Referenzzinssatz sinkt.