Am Weihnachtsessen kannte der Mann keine Hemmungen mehr: Er griff seiner Arbeitskollegin mehrfach ans Gesäss und fragte sie nach der Grösse ihres BHs. Zuvor belästigte er sie während Monaten mit sexistischen Bemerkungen. Weder die Vorgesetzten noch die Personalabteilung nahmen die Reklamationen der Frau ernst. Als sie schliesslich krank wurde, erhielt sie von der Bank die Kündigung. Vor Gericht behauptete der Arbeitgeber, es habe keine sexuelle Belästigung gegeben, die Frau sei «überempfindlich». Das Bundesgericht glaubte der Frau und entschied: Die Kündigung sei missbräuchlich.
In diesem Beitrag zeigt die Rechtsexpertin auf, welch enormen emotionalen Belastungen Betroffene ausgesetzt sind, wenn sie sich wegen einer sexuellen Belästigung vor Gericht wehren.