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Arbeitgeber behauptete, die Frau sei «überempfindlich»
Aus Espresso vom 25.07.2024. Bild: imago / halfpoint images
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Sexuelle Belästigung Statt Hilfe kriegt eine Angestellte die Kündigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird häufig wenig ernst genommen. Eine Frau ging bis vor Bundesgericht.

Am Weihnachtsessen kannte der Mann keine Hemmungen mehr: Er griff seiner Arbeitskollegin mehrfach ans Gesäss und fragte sie nach der Grösse ihres BHs. Zuvor belästigte er sie während Monaten mit sexistischen Bemerkungen. Weder die Vorgesetzten noch die Personalabteilung nahmen die Reklamationen der Frau ernst. Als sie schliesslich krank wurde, erhielt sie von der Bank die Kündigung. Vor Gericht behauptete der Arbeitgeber, es habe keine sexuelle Belästigung gegeben, die Frau sei «überempfindlich». Das Bundesgericht glaubte der Frau und entschied: Die Kündigung sei missbräuchlich.

«Hinter verschlossenen Türen»

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In der Serie «Hinter verschlossenen Türen» zeigt «Kassensturz/Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner anhand konkreter Fälle, wie Gerichte entscheiden und weshalb manche Konsumentinnen und Konsumenten gesprochenes Recht nicht immer als gerecht empfinden.

In diesem Beitrag zeigt die Rechtsexpertin auf, welch enormen emotionalen Belastungen Betroffene ausgesetzt sind, wenn sie sich wegen einer sexuellen Belästigung vor Gericht wehren.

Espresso, 24.7.24, 8:10 Uhr

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