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Post schlampt und will Unkosten nicht zahlen
Aus Espresso vom 04.06.2024. Bild: Keystone
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Verlust eingeschriebener Brief Post verliert Pass: Wer bezahlt die Umbuchung der Reise?

Ein eingeschriebener Pass kommt nicht beim Empfänger an. Die Post will die Unkosten nicht übernehmen – vorerst.

Ein Vater plant mit seinem sechsjährigen Sohn über die Weihnachtsfeiertage eine Reise in den Iran. Sie wollen die Grossmutter besuchen. Ursprünglich kommt der Mann aus Afghanistan. Er wohnt aber schon seit acht Jahren in der Schweiz und arbeitet auch hier.

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 Fast drei Monate dauert es, bis er alle Dokumente für die Reise bereit hat. Neben den Reisedokumenten braucht er auch ein Rückreisevisum für seinen Sohn. Dieser hat immer noch den Aufenthaltsstatus F und einen Ausweis für vorläufig aufgenommene Ausländer. Ohne das Rückreisevisum könnte der Sohn nicht mehr in die Schweiz einreisen.

 Der Flug ist gebucht und bezahlt. Auch die beiden Visa für den Iran wurden online schon bewilligt und vom Vater bezahlt. Jetzt muss er nur noch die Pässe an die iranische Botschaft nach Bern schicken – zur Kontrolle. Er schickt sie separat. Die Reise könnte also bald losgehen.

Der Pass verschwindet

Aber es kommt nicht wie geplant. Tagelang hört der Vater nichts von der iranischen Botschaft. Er fragt nach und erfährt: Der Pass ist gar nie angekommen.

Bedauerlicherweise konnten wir Ihre vermisste Sendung nicht finden. Wir bitten Sie um Verzeihung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Autor: Die Post

Bei der Post macht er sofort einen Nachforschungsauftrag. Die Antwort der Post kommt per Mail: «Bedauerlicherweise konnten wir Ihre vermisste Sendung nicht finden. Wir bitten Sie um Verzeihung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.»

 Mittlerweile ist Mitte Dezember, der Start der geplanten Reise nur noch eine Woche hin. Der Vater glaubt nicht, dass die Post seinen Pass noch findet. Er beantragt beim Migrationsamt Kanton Aargau einen Ersatzreisepass. Aber auch dieser kommt nicht mehr rechtzeitig an.

Die gebuchte Reise fällt ins Wasser. Den Flug kann er nicht verschieben, er muss ihn verfallen lassen.

Reise platzt endgültig

Der Vater plant die Reise nun für Januar. Dafür muss er einen neuen Flug buchen und neue Visa beantragen. Ausserdem ist das Rückreisevisum für seinen Sohn jetzt nicht mehr gültig. Er stellt einen neuen Antrag beim Migrationsamt. Die Kosten belaufen sich auf mehr als tausend Franken.

Aber auch diese Reise klappt nicht wie geplant: Er bekommt kein neues Rückreisevisum für seinen Sohn. Dieser kann die Grossmutter nun nicht besuchen. Der Vater reist allein zu seiner Familie in den Iran.

Der Frust von Vater und Sohn ist riesig. Die Reise ist endgültig geplatzt, die vielen Ausgaben für die neue Reise zu hoch.

Post verweist auf ihre AGB

Nach seiner Rückkehr aus dem Iran meldet sich der Vater erneut bei der Post. Er schickt alle Quittungen und Belege und erklärt seine Situation. Er bittet die Post, die entstandenen Kosten zu übernehmen. Die Post lehnt dies ab und verweist auf ihre AGB: Sie erstatte den Wert des verlorenen Gegenstandes, nicht aber die Kosten für Folgeschäden. Aus Kulanz zahle ihm die Post hundert Franken.

 Der Vater ist damit nicht einverstanden. «Die Post hat den Fehler gemacht, nicht ich», betont er gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Plötzlich geht alles schnell

Daraufhin meldet sich «Espresso» bei der Post. Nach einem längeren Telefongespräch verspricht die Mediensprecherin, den Fall erneut zu prüfen.

Einige Tage später dann die positive Rückmeldung: Die Hintergrundinformationen von «Espresso» hätten geholfen, den Fall neu einzuschätzen. Die Kulanz sei in diesem Fall nicht angemessen gewesen, so die Post. «Danach wurde entschieden, dass wir den ganzen Betrag zahlen.»

Hoffentlich prüft die Post ähnliche Fälle in Zukunft auch ohne die Hilfe von «Espresso».

Espresso, 04.06.24, 08:10 Uhr

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