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Eintritt ins Altersheim Böse Überraschung nach Einzug in ausserkantonales Pflegeheim

  • Der 89-jährige Martin Schweizer lebte im Kanton Wallis, bevor er in ein Pflegeheim im Kanton Zürich zog. Was er nicht wusste: Heimtaxen für Hotellerie und Betreuung sind von Kanton zu Kanton verschieden, Ergänzungsleistungen für Bewohner ohne Vermögen auch.
  • Im Kanton Wallis sind sie eher tief, im Kanton Zürich hoch, so entsteht im Fall von Martin Schweizer pro Monat ein Minus von 3000 Franken.
  • Der Preisüberwacher fordert eine interkantonale Lösung.

Der Zürcher Martin Schweizer lebte über zwanzig Jahre lang alleine im Wallis. Als ihn seine Töchter – wohnhaft im Kanton Zürich – Ende 2021 besuchten, trafen sie ihn in einem besorgniserregenden Zustand an. Sein Augenlicht hatte massiv nachgelassen, er war auf Hilfe angewiesen.

Für sie war klar, ihr Vater muss in ihre Nähe ziehen. So fanden Sie einen Heimplatz im Alters- und Pflegeheim Peteracker in Rafz, seinem Heimatort. Martin Schweizer blühte auf, schloss neue Freundschaften, hatte viel Besuch.

Monat für Monat fehlen 3000 Franken

Damals war der Familie nicht bewusst, dass dieser Umzug massive Kosten mit sich bringt. Denn Heimbewohner müssen für Hotellerie und Betreuung selbst aufkommen. Falls sie – wie Martin Schweizer – kein Vermögen haben, bekommen sie dafür Ergänzungsleistungen vom Wohnkanton vor Heimeintritt. Das ist bei Martin Schweizer der Kanton Wallis.

So setzen sich Heimkosten zusammen

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  • Pflege: Wer in einem Alters- oder Pflegeheim wohnt, muss sich mit maximal 23 Franken pro Tag an den Pflegekosten beteiligen.
  • Hotellerie und Betreuung: Kosten für Zimmer, Essen, Reinigung, Betreuung. Diese Kosten müssen Heimbewohner selber bezahlen. Falls sie nicht zahlungsfähig sind, decken Ergänzungsleistungen die Lücke. Diese sind je nach Kanton unterschiedlich hoch.
  • Persönliche Auslagen: Diese Kosten müssen Heimbewohnerinnen und -Bewohner selber tragen.

Doch die Ansätze für Ergänzungsleistungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Fall von Martin Schweizer ist der Unterschied frappant: Der Kanton Wallis bezahlt maximal 137 Franken pro Tag. Der Kanton Zürich maximal 264 Franken.

89-Jähriger müsste zurück ins Wallis

Das Heim in Rafz verlangt 238 Franken pro Tag. Da der Kanton Wallis nur 137 Franken bezahlt, fehlen täglich 101 Franken. Das sind jeden Monat 3071 Franken. Martin Schweizer kann das unmöglich bezahlen.

Deshalb müsste er zurück ins Wallis ziehen, weil das Geld vom Kanton dort für ein Heim reicht. Das wäre eine Katastrophe für die Familie.

Wohnortswahl eingeschränkt

Seit Jahren gelangen betroffene Familien an Preisüberwacher Stefan Meierhans: «Man verunmöglicht Leuten in dieser Lebensphase, ihren Wohnort frei zu wählen», kritisiert er.

Die Verantwortlichen des Alters- und Pflegeheims Peteracker schreiben «Kassensturz», aufgrund personeller Wechsel lasse sich nicht mehr genau herausfinden, wie es dazu kam, dass Martin Schweizer aufgenommen wurde, ohne dass die Finanzierung genau abgeklärt war. Sie würden jedoch Konsequenzen ziehen: Grundsätzlich gelte, dass in erster Linie Personen aus dem Kanton Zürich in den Peteracker eintreten.

Es braucht eine interkantonale Vereinbarung.
Autor: Stefan Meierhans Preisüberwacher

Das kann nicht die Lösung sein, sagt der Preisüberwacher: «Es gibt andere Bereiche, wo es ähnliche Herausforderungen gibt: Wenn Sie in ein ausserkantonales Spital gehen und sich behandeln lassen, da hat man eine Lösung auf Gesetzesebene gefunden.» Das sollte auch bei Alters- und Pflegeheimen möglich sein: «Meine Erwartung ist, dass sich die Kantone in einer interkantonalen Vereinbarung für genau diese Fälle verständigen und eine vernünftige Lösung suchen.»

Die Töchter von Martin Schweizer haben einen grossen Wunsch für ihren Vater: «Dass er in Rafz bleiben kann bis ans Lebensende». Gegenüber «Kassensturz» sagt die Heimleitung, sie würde Martin Schweizer trotz der hohen Schulden nicht kündigen. Aus moralisch-ethischen Gründen. Doch damit ist das Problem nur für ihn gelöst.

Stellungnahme Cédric Moix, Direktor der Ausgleichskasse Wallis

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«Das aktuelle Ergänzungsleistungs-System erlaubt es nicht, eine Bezügerin oder einen Bezüger anders zu behandeln, wenn sie oder er sich für den Aufenthalt in einem ausserkantonalen Heim entscheidet.»

Espresso, 3.9.24, 08:10 Uhr

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