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IV will schwer krankem Mädchen keinen Rollstuhl zahlen
Aus Kassensturz vom 17.09.2024.
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IV Behörde Mutter kämpft für Elektrorollstuhl ihrer 12-jährigen Tochter

Ein Kind leidet an schwerem Long Covid. Trotzdem lehnt die IV einen Elektrorollstuhl ab.

Amira (Name geändert) erkrankt im April 2021 an Corona. In der Folge ist die 12-Jährige immer wieder schwer krank. Sie erhält die Diagnose ME/CFS – eine schwere neuroimmunologische Multisystemerkrankung, der schwerste Long Covid-Verlauf.

«Ich habe am ganzen Körper Schmerzen. Mich zu unterhalten, kostet sehr viel Energie. Manchmal kann ich nur nicken oder wenn es ganz schlimm ist, kann ich gar nicht zuhören und auch keine Fragen beantworten», beschreibt Amira ihren Zustand.

Zu schwach, um zur Schule zu gehen

«In der Schule hiess es ständig, sie sei so erschöpft, dass sie sich kaum noch auf dem Stuhl halten könne», berichtet Amiras Mutter, Judith Possin. Im April 2023 muss die 12-Jährige schliesslich aufgeben: Sie ist zu schwach, um weiterhin zur Schule gehen zu können. Einige Monate kann sie noch zu Hause unterrichtet werden, doch Ende 2023 ist auch das nicht mehr möglich.

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Im Januar 2024 beantragt Judith Possin bei der IV einen Elektrorollstuhl für ihre Tochter, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr schwer erkrankt ist. «Meine Tochter konnte kaum mehr das Haus verlassen, und wenn doch, dann nur mit meiner Hilfe», berichtet Judith Possin. «Ich war überzeugt, dass dieses Hilfsmittel unerlässlich ist, damit sie weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.»

IV-Behörde erteilt keine Kostengutsprache

Vier Monate später erhält Judith Possin einen negativen Vorbescheid von der IV. Die Begründung lautet, dass der Rollstuhl voraussichtlich nicht mindestens ein Jahr lang benötigt werde. Zudem steht in dem Bescheid: «Leider wird nur erwähnt, dass der Elektrorollstuhl zum Verlassen des Hauses und zur Teilnahme an Peer-Group-Aktivitäten genutzt wird. Ein möglicher Schulbesuch wird nicht angesprochen.»

Stellungnahme der SVA Zürich

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Die IV-Behörde begründet gegenüber SRF «Kassensturz» den negativen Entscheid wie folgt: «Eine ausführliche Anamnese fehlte im Arztbericht. Deshalb musste das Gesuch zuerst abgelehnt werden, da die Leistungspflicht für nur kurzzeitig benötigte Hilfsmittel bei der Krankenversicherung ist. Der Fall zeigt, welche Bedeutung der aussagekräftige Arztbericht im IV-Verfahren hat.»

Judith Possin beschreibt die Antwort der Behörde als «einen Schlag ins Gesicht». «Meine Tochter ist schwer krank und kann nicht mehr zur Schule gehen! Zudem gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass sie den Rollstuhl weniger als ein Jahr benötigen wird.» Sie holt sich Unterstützung bei der Behindertenorganisation Procap und reicht Rekurs ein.

Happy End

Verantwortungsdiskussionen, die Versicherte nicht kümmern sollten. Aufgrund des 14-seitigen Arztberichtes mit ausführlicher Begründung, dass das Kind das Hilfsmittel mit Sicherheit ein Jahr benötigen wird, kriegt Amira den Elektrorollstuhl doch zugesichert.

Wie lange die Wartefrist allerdings noch dauert, ist offen: Das Hilfsmittel muss erst noch bestellt werden.

Espresso, 17.9.24, 8:10 Uhr

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